Entlastungspaket nicht bei Trennungsunterhalt?

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Paul Ziemiak
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Frage von Julia M. •

Entlastungspaket nicht bei Trennungsunterhalt?

Sehr geehrter Herr Ziemiak,

Immer wieder hört man welche Personengruppen von dem Entlastungspaket profitieren. Allerdings wurden scheinbar die getrenntlebenden Frauen mit Trennungsunterhalt als Einkommen übersehen. Ich zb bin alleinerziehend und erhalte Trennungsunterhalt, bekomme aber keine weitere Unterstützung für die Versorgung meiner Kinder, da die Höhe unterhalb der Steuerpflicht ist und zu hoch für eine Bedürftigkeit/Aufstockung (Wohngeld, Hartz4, Kinderzuschuss fällt alles weg)
Es wäre für die Betroffenen Menschen hilfreich eine Antwort diesbezüglich zu bekommen.
Vielen Dank

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau M.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage!

Herr Ziemiak hat größtes Verständnis für Ihre persönliche Situation. Er möchte sich aber gerade deswegen ausdrücklich dafür bei Ihnen bedanken, dass Sie für viele weitere Betroffene öffentlich auf dieses Problem hinweisen und ihnen eine Stimme geben.

Prinzipiell ist es begrüßenswert, dass die Bundesregierung Anstrengungen zur Entlastung unternimmt. Für Herrn Ziemiak ist es aber völlig unverständlich, dass bestimmten Gruppen keine Entlastung zuteil werden soll. In einer solchen - mit Ihrer Lage vergleichbaren -  Situation ungerechter Behandlung befinden sich, um die Energiepreispauschale als Beispiel zu nennen, Rentner und Studenten. Dabei betrifft es ja gerade in diesem Bereich einkommensschwache Haushalte besonders!

Hier muss die Bundesregierung nachjustieren. Wer den „Respekt“ zum zentralen Leitbild der eigenen Kanzlerschaft macht, sollte diesen auch gegenüber alljenen zeigen, die sozialpolitisch besonders schützenswert sind. Es muss bedarfsgerecht entlastet werden. Herr Ziemiak wird Ihre Anmerkungen daher gerne an die Fachpolitiker der Fraktion weitergeben, um sie in die parlamentarische Arbeit der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag einfließen zu lassen.

Dass die  CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag haben wir allgemein eine differenzierte Haltung zu der Energiepreispauschale hat, können Sie auch unter folgendem Link (Stand: Mitte Mai 2022): https://www.cducsu.de/presse/pressemitteilungen/energiepreispauschale-kommt-fuer-die-einkommensschwaechsten-haushalte-zu-spaet

Mit freundlichen Grüßen

Team Ziemiak

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