Was spricht gegen ein Verbot der ultrarechten Grauen Wölfe?
Sehr geehrter Herr M.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage an Paul Ziemiak MdB.
Inwiefern die Voraussetzungen für ein Vereinsverbot erfüllt sind, ist nicht eine Frage des Parlaments, sondern eine fachliche Frage, für die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 VereinsG das Bundesministerium des Innern zuständig ist.
Mit freundlichen Grüßen
Team Paul Ziemiak
