Antwort 12.08.2021 von Paul Ziemiak CDU
wir verweisen auf die Antwort auf Ihre ursprüngliche Frage.
wir verweisen auf die Antwort auf Ihre ursprüngliche Frage.
derzeit ist nicht von einem Nuklearkrieg auszugehen.
Es ist unser Ziel, Präventions- und Bestrafungsmaßnahmen zu stärken, um Kindesmissbrauch wirksam zu verhindern.
Für das BMVg ergibt sich weder verfassungsrechtlich noch einfachgesetzlich ein Erfordernis nach der Trennung von Streitkräften und Bundeswehrverwaltung.
die "Überbevölkerung" als Hauptursache für die globalen Probleme unserer Zeit zu bezeichnen halten wir für nicht zielführend
Indem ein Gläubiger einen Gerichtsvollzieher einschaltet, verlässt er die Sphäre des Privaten und bedient sich der hoheitlichen Möglichkeiten zur Durchsetzung seines Anspruchs.