Frage an Peter Aumer bezüglich Soziale Sicherung

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Peter Aumer
CSU
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Frage von Lukas N. •

Frage an Peter Aumer von Lukas N. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Aumer,

während der aktuellen Covid-19-Pandemie stehen gerade die armen Menschen in unserem Land aufgrund gestiegener Lebensmittelpreise, des Ausfalls von Mittagsverpflegung an Kitas und Schulen, des Mehrbedarfs für angemessene Schutzkleidung und der eingeschränkten Tätigkeit sozialer Einrichtungen wie Tafeln oder Mittagstischen vor besonderen finanziellen Herausforderungen.

1) Wie stehen Sie vor diesem Hintergrund zu der von mehreren Seiten erhobenen Forderung, die Hartz-IV-Regelsätze temporär um 100€ zu erhöhen?

2) Werden Sie sich ggf. im Rahmen Ihrer Ausschusstätigkeit für ein entsprechendes Gesetzesvorhaben einsetzen?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CSU

 

Sehr geehrter Herr Ninow,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die Corona-Pandemie hat unser gesamtes Land vor massive gesundheitliche und wirtschaftliche Herausforderungen gestellt. Die Folgen der notwendigen Lockdowns für unsere Wirtschaft und für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land sind immer noch nicht in Gänze absehbar.

Klar ist, dass viele Unternehmen sowie Bürger sich plötzlich und unverschuldet finanziellen Engpässen gegenüber sehen. Durch umfangreiche Hilfsmaßnahmen setzen Bundesregierung und Bundestag alles daran, die Krise bestmöglich abzufedern und dort zu unterstützen, wo es akut nötig ist. Auf dieser Grundlage ist eine Vielzahl gesetzlicher Anpassungen erfolgt, wie die Einführung von Kurzarbeitergeld, einem Kreditprogramm für Unternehmen und Soforthilfen für Selbstständige. Alle Maßnahmen haben zum Ziel, die Wirtschaft zu stützen und die dahinterstehenden Existenzen zu sichern.

Darüber hinaus hat der Bundestag mit dem Sozialschutz-Paket I und II auch Maßnahmen beschlossen, die leichteren Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister enthalten. So ist beispielsweise das Arbeitslosengeld I für diejenigen um drei Monate verlängert worden, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde. Neben den Leistungsverbesserungen im Bereich des Kurzarbeiter- und des Arbeitslosengelds sieht das Sozialschutz-Paket II weitere Regelungen zur Bewältigung der COVID-19-Krise vor. Zum Beispiel sollen bedürftige Schul- und Kita-Kinder bei pandemiebedingten Schließungen der Schulen und Kitas mit Mittagessen versorgt werden. Dies gilt auch für Leistungsberechtigte in Werkstätten für behinderte Menschen und vergleichbaren Angeboten. Hier erfolgt in meinen Augen eine zielgerichtete Sozialpolitik, die den langfristigen Erhalt sozialer Einrichtungen zum Ziel hat und die aktuellen Herausforderungen ganzheitlich in den Blick nimmt.

Schon das erste Sozialschutz-Paket hat den Menschen in Deutschland schnell und unbürokratisch geholfen. Ich gehe davon aus, dass auch das zweite Sozialschutz-Paket eine entsprechende Wirkung entfalten wird. Über den weiteren Fort- und Umgang mit der Corona-Pandemie wird zudem deutlich, wo weitere Unterstützung notwendig ist, entsprechende Naschsteuerungen durch den Bundestag sind daher nicht ausgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Aumer

 

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