Ihre Haltung zum aktuellen Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vom 20.2.2023 zur Pflegereform 2023 beinhaltend die bekanntgewordene Planung von 5 % Erhöhung des Pflegegeldes ab 2024

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Philip Krämer
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Gerhard P. •

Ihre Haltung zum aktuellen Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vom 20.2.2023 zur Pflegereform 2023 beinhaltend die bekanntgewordene Planung von 5 % Erhöhung des Pflegegeldes ab 2024

Sehr geehrter Herr Krämer,
Die kontinuierliche Verschlechterung der finanziellen Situation von Millionen Pflegebedürftigen und ihren Pflegenden Angehörigen soll nach Kenntnis der aktuellen Planung aus dem Hause Lauterbach auch 2023 nicht gemildert werden. Die im aktuellen Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vom 20.2.2023 zur Pflegereform 2023 bekanntgewordene Planung sieht eine 5%ige Erhöhung des Pflegegeldes ab 2024 vor. Gemäß dem Koalitionsvertrag möge der Deutsche Bundestag beschließen, dass das Pflegegeld nach §37 SGB XI rückwirkend ab dem 1. Januar 2023 um mindestens 10 % angehoben und nachträglich den Pflegebedürftigen ausgezahlt wir.
Meine konkrete Frage an Sie als meinen Bundestagsabgeordneten Landesliste Hessen:
wie stehen Sie zu oben genanntem Text und vor allem, wird die Zusage aus dem Koalitionsvertrag eingehalten werden?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr P.,

Sie als pflegende Angehörige leisten einen unschätzbaren Beitrag zur Versorgung pflegebedürftiger Menschen in Deutschland. Wir Grüne setzen uns dafür ein, dass alle Angehörigen, die pflegebedürftige Menschen zu Hause versorgen, zügig mehr Unterstützung und Entlastung erfahren. Insbesondere jetzt, da wie Sie schreiben, die Krisen und Kostensteigerungen der vergangenen Jahre die Situation der Pflege zu Hause nochmals verschärft haben, ist es dringend notwendig, dass wir die im Koalitionsvertrag festgelegten Reformen so bald wie möglich umsetzen.

Wir setzen uns dafür ein, dass diese im Koalitionsvertrag festgelegten Zusagen jetzt zeitnah eingelöst werden. Die geplante Erhöhung des Pflegegeldes sollte daher, ähnlich wie die Erhöhung der Pflegesachleistungen seit Januar 2022, nun auch schnell tatsächlich bei den Pflegebedürftigen ankommen. Zwar ist die Pflegeversicherung durch die Übernahme von gesamtgesellschaftlichen Aufgaben wie Pandemiekosten und Rentenbeiträge für pflegende Angehörige in eine Schieflage geraten. Diese Ausgaben müssen jetzt ausgeglichen werden, um die Situation pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen zu verbessern.

Auch ist uns Grünen die Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige schon lange ein wichtiges Anliegen. Hierdurch können finanzielle Belastungen aufgefangen, die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf erleichtert und den Angehörigen die Möglichkeit gegeben werden, Pflegearrangements zu organisieren. Wir erwarten hier noch dieses Jahr die Eckpunkte des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Weiterentwicklung der Familienpflegezeit, also eine berufliche Auszeit zur Pflege von Angehörigen, die in Teil- oder Vollzeit genommen werden kann, analog dem Elterngeld.

 

Beste Grüße,

Philip Krämer

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