Unterstützen Sie den Antrag die AFD vom BVerfG verbieten zu lassen?

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Philip Krämer
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Frage von Felix G. •

Unterstützen Sie den Antrag die AFD vom BVerfG verbieten zu lassen?

Sehr geehrter Herr Krämer,

nachdem die AFD in vielen Ländern nun als nicht nur als rechtsextremistischer Verdachtsfall, sondern gesichert rechtsextrem beim Verfassungsschutz gelistet wird, nach den Aktionen in Thüringen, ist es nicht langsam Zeit, die AFD zu verbieten, bevor es zu spät ist? Um Erich Kästner zu zitieren: "Die Ereignisse von 1933 bis 1945 hätten spätestens 1928 bekämpft werden müssen". Wie werden Sie sich zu dem Antrag verhalten?

Vielen Dank für Ihr Engagement!

Felix G.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr G.

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Anliegen!

Die Entwicklungen rund um die AfD und die Beobachtung durch den Verfassungsschutz sind in der Tat sehr besorgniserregend. Der Schutz unserer Demokratie hat oberste Priorität und es ist klar, dass wir die AfD inhaltlich bekämpfen müssen.

Ein Verbot einer politischen Partei ist jedoch ein sehr tiefgreifender Schritt, der im demokratischen Rechtsstaat an hohe Hürden gebunden ist. Die Entscheidung darüber liegt letztlich beim Bundesverfassungsgericht, das dies auf Grundlage klar definierter rechtlicher Maßstäbe bewertet. Wir müssen daher sorgfältig abwägen, inwieweit ein solches Verfahren den demokratischen Grundsätzen entspricht und ob es im Kampf gegen rechtsextremes Gedankengut die richtige Lösung ist. Vor allem muss zunächst rechtlich geprüft werden, inwiefern solch ein Verfahren Aussicht auf Erfolg hat.

Doch unabhängig davon sollten wir uns vor allem darauf konzentrieren, rechtsextremes Gedankengut klar und deutlich zu widersprechen, wo immer es auftritt. Die Auseinandersetzung mit den Inhalten der AfD, das Aufzeigen ihrer menschenfeindlichen und antidemokratischen Positionen, ist von entscheidender Bedeutung.

Wir alle müssen gemeinsam wachsam bleiben und uns für eine offene und solidarische Gesellschaft starkmachen.
Vielen Dank für Ihr Engagement.

Mit besten Grüßen,
Philip Krämer

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