Antwort ausstehend von Philipp Rottwilm SPD
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Antwort 24.02.2026 von Philipp Rottwilm SPD
Bei Identitätsdiebstahl gilt, dass Betroffene nicht automatisch für Schäden haftbar gemacht werden, wenn sie nachweisen können, dass der Identitätsmissbrauch nicht auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist
Antwort 25.12.2025 von Philipp Rottwilm SPD
Die aktuellen Hebesätze der Stadt Felsberg betragen aktuell nicht 660 % für die Grundsteuern A und B, sondern 600 % für die Grundsteuer A und 495 % für die Grundsteuer B. Die Hebesatzempfehlungen des Landes liegen da etwas niedriger, orientieren sich aber an einer angenommenen Aufkommensneutralität ohne Berücksichtigung der haushaltspolitischen Rahmenbedingungen.