Frage an Rainer Wieland bezüglich Bundestag

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Rainer Wieland
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Frage von Linde J. •

Frage an Rainer Wieland von Linde J. bezüglich Bundestag

Sehr geehrter Herr Wieland,

ich habe eine Petition eingereicht zur Prüfung des „Elbtower“-Projekts auf unerlaubte staatliche Beihilfen.

Mit meiner Petition wollte ich erreichen, dass die EU-Kommission untersucht, ob sich die Freie und Hansestadt Hamburg beim Grundstücksverkauf für den Elbtower wie ein marktwirtschaftlich handelnder Wirtschaftsbeteiligter verhalten hat und ob von daher keine staatliche Beihilfe vorliegt.

In meiner Begründung hatte ich dargelegt, dass der Immobilien-Milliardär Benko unter der Ägide des damaligen Bürgermeisters und heutigen Vizekanzlers Olaf Scholz den Zuschlag erhalten hat, obwohl er mit 122 Millionen € nicht das meiste Geld für das Grundstück geboten hatte.

Weiter hatte ich darauf hingewiesen, dass sich die Kommission durch ihre bisherige Untätigkeit in dieser Angelegenheit dem Verdacht aussetzt, dass sie womöglich aus politischen Gründen auf eine Untersuchung verzichtet, um sich keinen Ärger mit dem deutschen Finanzminister einzuhandeln.

Der vollständige Wortlaut meiner Petition ist hier:

https://fragdenstaat.de/anfrage/petition-00272021/597637/anhang/Anlage20027.21_redacted.pdf

Nun hat mir das Sekretariat des Petitionsausschusses mitgeteilt, dass meine Petition bereits am 25. Februar für unzulässig erklärt worden sei, Begründung: „unzusammenhängende Argumentation und Unklarheiten, was eine etwaige Verbindung zum Tätigkeitsbereich der Union betrifft (Liste 3).“

https://www.europarl.europa.eu/petitions/de/petition/content/0027%252F2021/html/Petition-No-0027%252F2021-by-Linde-J%25C3%25B6rck-%2528German%2529-on-state-aid-for-the-%25E2%2580%259CElbtower%25E2%2580%259D-project-in-Hamburg

Gehört die Kontrolle staatlicher Beihilfen nicht mehr zu den Aufgaben der EU-Kommission?

Gibt es eine (ungeschriebene) Regel, dass Petitionen für unzulässig erklärt werden, wenn in ihnen Namen von Politikern erwähnt werden?

Was kann ich tun, dass meine Petition zugelassen wird?

Mit freundlichem Gruß

Linde Jörck

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Sehr geehrte Frau Jörck,

haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 19. Mai2021, auf die ich höflich Bezug nehme und für deren verspätete Beantwortung ich um Nachsicht bitte. Ich begrüße es sehr, dass Sie sich bezüglich Ihrer Petition an mich wenden. Als stellvertretendes Mitglied im Petitionsausschuss sind mir die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger sehr wichtig.

Die Petition ist ein wichtiges Mittel der Bürgerbeteiligung und in Artikel20 und227 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie in Artikel44der Grundrechtecharta der EU festgeschrieben.

Jeder Unionsbürger hat das Recht, eine Beschwerde oder Anfrage, die in den Tätigkeitsbereich der EU fallen, in Form einer Petition an das Europäische Parlament zu richten. Ich freue mich,dass auch Sie diese Möglichkeit im Bereich Binnenmarktnutzen möchten.

Bezüglich Ihrer Frage zur staatlichen Beihilfe kann ich Ihnen versichern, dass die Zuständigkeit zur Kontrolle von staatlicher Beihilfe bei der EU-Kommission liegt .Als „Hüterin der Verträge“ hat die EU-Kommission die Aufgabe, einheitliche wettbewerbliche Rahmenbedingungen innerhalb des europäischen Binnenmarkts zu gewährleisten. Eine stringente Wettbewerbsaufsicht ist dabei von entscheidender Bedeutung, um einen fairen Wettbewerb in der EU zu gewährleisten.

Weiterhin gibt es keine Regel, dass Petitionen für unzulässig erklärt werden, wenn in ihnen Namen von Politikern erwähnt werden. Allerdings sollte eine Petition selbstverständlich den allgemeinen Umgangsformen entsprechen und einer sachlichen Argumentationsstruktur folgen. Unter folgendem Link finden Sie die genauen Anforderungen, die an eine Petition gestellt werden:

https://www.europarl.europa.eu/petitions/de/faq/det?questionor=4&sectionor=1

In Ihrer Zuschrift haben Sie dargelegt, dass Ihre Petition aufgrund unzusammenhängender Argumentation und Unklarheiten, was eine etwaige Verbindung zum Tätigkeitsbereich der Union betrifft“, als unzulässig erklärt wurde.

Petitionen werden grundsätzlich immer dann zugelassen, wenn sie sich auf Themen beziehen, die in den Kompetenzbereich der Europäischen Union fallen. Dies ist bei Ihrer Petition im Bereich Wettbewerb durchaus der Fall. Handelt es sich allerdings um Beschwerden hinsichtlich regionaler oder kommunaler Verwaltungen eines Mitgliedsstaates,können diese jedoch regelmäßig nicht auf europäischer Ebene geprüft werden. Dies betrifft auch jene Fälle, in denen ein Zusammenhang mit EU-Angelegenheiten besteht. Die vollständige Erklärung diesbezüglich können Sie folgendem Link entnehmen:

https://www.europarl.europa.eu/petitions/de/faq/det?questionor=7&sectionor=1

Nach einer vorläufigen und kursorischen Prüfung Ihrer Petition gehe ich davon aus, dass Ihr Anliegendem Kompetenzbereich der Freien und Hansestadt Hamburg zuzuordnen ist.Sie können Ihre Petition folglichauf Landesebene erneu teinreichen und prüfen lassen.

Im Folgenden finden Sie den Link zum Eingabenausschuss, an den Sie Ihre Petition richten können:

https://www.hamburgische-buergerschaft.de/eingaben/

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen in Ihrem Anliegen behilflich sein konnte und danke Ihnen nochmals für Ihre Zuschrift zu diesem wichtigen Thema. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Rainer Wieland

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