Guten Tag Frau Schwarzelühr-Sutter, werden Sie sich dafür einsetzen, dass psychotherapeutische Leistungen für Erwachsene erneut extrabudgetär vergütet werden?
Durch das GKV-Spargesetz wird die ambulante psychotherapeutische Versorgung massiv beschädigt. Es wird davon ausgegangen, dass ein Viertel der Behandlungskapazitäten für GKV-PatientInnen wegfallen werden. Bereits jetzt warten PatientInnen im Schnitt 142 Tage auf einen Psychotherapieplatz. In Deutschland sterben ca. 10.000 Menschen pro Jahr durch Suizid, das sind mehr als durch Verkehrsunfälle, Gewalttaten, illegale Drogen und AIDS zusammen. Psychische Erkrankungen zählen zu den häufigsten Ursachen für lange Arbeitsunfähigkeitszeiten. Die durchschnittliche Dauer einer Krankschreibung aufgrund einer psychischen Erkrankung beträgt rund 34 Tage und liegt damit deutlich über der anderer Erkrankungen. Gleichzeitig verursachen psychische Erkrankungen einen erheblichen Anteil der Krankengeldzahlungen und sind die häufigste Ursache für Erwerbsminderungsrenten. Jeder, in ambulante Psychotherapie investierte, Euro führt zu einem gesamtgesellschaftlichen Nutzen von zwei bis vier Euro.
Sehr geehrte Frau H.,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10.08.2026 zur Stärkung psychotherapeutischer Versorgung in Deutschland.
In der Koalition haben wir uns auf ein Verfahren geeinigt, um Verbesserungen zügig umzusetzen und die Vergütungsregelungen im Sinne der Psychotherapeuten deutlich zu verbessern. Unsere Einigung sieht unter anderem vor:
- Bis zum 31.12.2026 begonnene Behandlungen können auch über den Jahreswechsel hinaus ohne Unterbrechung fortgeführt und vergütet werden.
- Die extrabudgetäre Vergütung bei Leistungen der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und der Fachtherapeuten für Kinder und Jugendliche, sowie für Behandlungen von schwer psychisch kranken Versicherten entsprechend der KSVPsych-Richtlinien wird beibehalten.
- Die gemeinsame Selbstverwaltung im Gesundheitswesen erhält den Auftrag, bis spätestens zum 31. Dezember 2026 eine Regelung zur Feststellung der Dringlichkeit einer Behandlung im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde zu erarbeiten und zu definieren, die dann ebenfalls extrabudgetär vergütet werden soll.
Damit sind Verbesserungen für die Psychotherapie in Höhe von mindestens 100 Millionen Euro erreicht worden. Sie sollten ursprünglich bereits Bestandteil des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes (GKV-BStabG) werden, das bereits durch den Deutschen Bundestag beschlossen wurde. Im parlamentarischen Verfahren haben sich jedoch verfassungsrechtliche Fragen hinsichtlich des Gesetzgebungsverfahrens ergeben. Um die Verbesserungen rechtssicher umzusetzen und unnötige Verzögerungen zu vermeiden, werden sie unmittelbar nach der Sommerpause in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren beschlossen. Der Deutsche Bundestag hat hierzu zusätzlich einen sogenannten Entschließungsantrag beschlossen, in dem sich die Koalitionsfraktionen ausdrücklich verpflichten, diese Regelungen zeitgleich mit dem Inkrafttreten des GKV-BStabG zum 01. Januar 2027 wirksam werden zu lassen.
So schaffen wir einen verlässlichen und sicheren Übergang in die neue Systematik der Vergütungen im psychotherapeutischen Bereich. Die Honorierung laufender Behandlungen sichern wir ab, verhindern Behandlungsbrüche und sorgen gleichzeitig mit extrabudgetären Anreizen dafür, dass insbesondere Menschen mit einem besonders dringenden oder komplexen Behandlungsbedarf schneller Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung erhalten. Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Arbeit hieran bereits aufgenommen.
Das BStabG enthält darüber hinaus eine Regelung, mit der die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten künftig – wie alle Facharztgruppen – in die sogenannte morbiditätsorientierte Gesamtvergütung (MGV) einbezogen werden. Aus diesem Vergütungssystem erhalten alle Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie Vertragspsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten ihr Honorar. Grundlage ist der tatsächliche Versorgungsbedarf der Bevölkerungen. Regionen oder Fachgruppen mit einem höheren behandlungsbedarf sollen entsprechend besser berücksichtigt werden. Damit orientiert sich die Vergütung künftig stärker an den realen Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten.
Mir ist bewusst, dass die Vergütungssystematik der Psychotherapie Besonderheiten aufweist, die bei der Einbindung in die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung berücksichtigt werden müssen. Deshalb nehmen wir die Vorschläge der Psychotherapeuten-Verbände, die an uns herangetragen wurden, sehr ernst und werden diese im weitere Verfahren sorgfältig prüfen.
Ich möchte an dieser Stelle auch darauf hinweisen, dass das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg die viel kritisierte Entscheidung der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen über die Absenkung der Vergütung für psychotherapeutische Leistungen vorerst gestoppt hat und genau überprüfen wird.
Mein Ziel und das der SPD-Bundestagsfraktion ist es, eine Vergütungslogik zu schaffen, die den tatsächlichen Versorgungsbedarf angemessen abbildet und eine qualitativ hochwertige Versorgung dauerhaft sichert. Entscheidend ist am Ende, dass Patientinnen und Patienten auch künftig zeitnah Zugang zu einer guten Behandlung erhalten und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten hierfür verlässliche und angemessene Rahmenbedingungen vorfinden. Daran wird die SPD-Bundestagsfraktion arbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Rita Schwarzelühr-Sutter
