Sehr geehrter Herr Habeck, warum lehnen Sie ein effektives Lobbyregister und die Offenlegung von Lobbyistenterminen ab?

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Robert Habeck
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Frage von Norbert M. •

Sehr geehrter Herr Habeck, warum lehnen Sie ein effektives Lobbyregister und die Offenlegung von Lobbyistenterminen ab?

Ihre Begründung der Ablehnung erscheint mir als Hinhaltetaktik ähnlich wie die Argumentationen, dass wir in der Bundesrepublik erst auf einen Beschluss der EU warten müssten oder in der Klimapolitik erst auf ein konsolidiertes Vorgehen der USA, China und Russland. Was würde Sie im übrigen davon abhalten, (als leuchtendes Vorbild) auch Treffen mit Vertretern von z.B. Gewerkschaften, Kirchen und Umweltverbänden zu veröffentlichen. Ich kann in der Offenlegung der Termine keinen Widerspruch zu dem Bemühen, die Gesetzeslage nachzuschärfen, erkennen.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Im Juni wurde die Reform des Lobbyregistergesetzes im Bundestag in erster Lesung vorgelegt und diskutiert. Mit dieser Novellierung gehört das deutsche Lobbyregister nun zum internationalen Spitzenfeld. Es ist für unsere Demokratie insbesondere in diesen kritischen Zeiten essentiell, die politischen Entscheidungen transparent und Einflussnahme auf die Gesetzgebung durch Interessenvertretung deutlich zu machen. Dies ermöglicht der Bevölkerung eine bessere Nachvollziehbarkeit politischer Prozesse als bisher, beugt missbräuchlicher Einflussnahme vor und ist so auch ein wesentlicher Beitrag zur Verringerung der aktuell starken Politikverdrossenheit.

Wir Grüne haben vor der Einführung des verpflichtenden Lobbyregisters 2022 lange gegen die Blockadehaltung der damaligen Regierung gekämpft. Jetzt schärfen wir endlich die geltenden Regelungen im Anwendungsbereich und den Umfang der verpflichtenden Angaben nach. Gleichzeitig setzen wir Änderungen um, die seit Inkrafttreten des Lobbyregistergesetzes aus der Praxis an uns herangetragen wurden und deshalb notwendig sind.

Ein Kern der jetzigen Gesetzesreform ist insbesondere, dass Interessenvertreter*innen künftig angeben müssen, auf welche Gesetzes- oder Verordnungsvorhaben sich die Lobbytätigkeit bezieht und ihre wesentlichen Stellungnahmen und Gutachten offenlegen müssen. Wir ermöglichen durch das neue Lobbyregister nun auch einen transparenten Einblick in die Finanzierungsstruktur der Interessenvertretungen durch verpflichtende Auflistung der Hauptfinanzierungsquellen. Zu den signifikanten Verbesserungen gehört ebenfalls die Offenlegung des sogenannten Drehtüreffekts: Lobbyist*innen müssen zukünftig angeben, ob sie aktuell oder in den letzten fünf Jahren im politischen Betrieb gearbeitet haben. Somit machen wir den bisher oft undurchsichtigen Seitenwechsel von der Politik in die Wirtschaft transparent.

Ein weiterer Schritt zu mehr Transparenz ist die Darstellung der Kettenbeauftragungen. Aktuell bleibt es bei Einträgen im Lobbyregister häufig unklar, wer der Auftraggeber oder die Auftraggeberin ist und wessen Interessen vertreten werden. Damit sich die Öffentlichkeit auf die Wahrhaftigkeit der Registerinhalte verlassen kann, stärken wir zudem die registerführende Stelle: sie wird befähigt, bei offensichtlich widersprüchlichen Eintragungen und konkreten Hinweisen Nachweise für veröffentlichte Angaben zu fordern. Endlich wird es durch diese Reform des Lobbyregisters für alle möglich, zu erkennen, wer bei wem in welchem Auftrag Einfluss nimmt und in welcher Form dieser Einfluss zu welchem Thema passiert.

Mit freundlichen Grüßen

Team Robert Habeck

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