Antwort 17.08.2023 von Ronja Kemmer CDU
ALG 1 berechnet sich nach Ihrem erwerbstätigen Einkommen und nicht nach Regelsätzen wie beim Bürgergeld.
ALG 1 berechnet sich nach Ihrem erwerbstätigen Einkommen und nicht nach Regelsätzen wie beim Bürgergeld.
Die Brandmauer zur AfD steht, egal ob im Gemeinderat oder im Bundestag.
Mit pragmatischer Gesetzgebung, für die wir uns nachdrücklich auch auf EU-Ebene einsetzen sowie entsprechenden Innovationen auf Seiten der Bank kann der Trend zum Filialabbau verlangsamt und gestoppt werden
Dabei werden wir auch insbesondere die Situation vom Menschen mit geringen Einkommen in den Blick nehmen.
Eine Evaluation der vergangenen Regierungspolitik findet kontinuierlich statt.
Menschen mit geringeren Einkommen, die die monatliche Miete nicht schultern können, können Wohngeld beantragen.