Könnten Sie bitte erläutern wo der Zweck die Mittel bei der Cannabis Prohibition heiligt? Also Studien für den Nutzen von Verfolgung und Bestrafung?

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Sebastian Hartmann
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Frage von Ingo W. •

Könnten Sie bitte erläutern wo der Zweck die Mittel bei der Cannabis Prohibition heiligt? Also Studien für den Nutzen von Verfolgung und Bestrafung?

Da Sie das neue Cannabis Gesetz ablehnen, müssen Sie ja über fundierte Studien verfügen, die ein "weiter so" rechtfertigen. Was wäre denn Ihr (realistischer & zeitnaher) Alternativvorschlag?

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Sehr geehrter Herr W.,

im Koalitionsvertrag haben wir uns das Ziel gesetzt, eine Legalisierung von Cannabis durch den Handel in lizensierten Geschäften zu regeln.

So sollte der private Konsum durch den Besitz einer kleinen Menge Cannabis gewährleisten werden.

Der aktuelle Gesetzentwurf sieht jedoch ein anderes Konzept statt einer Legalisierung von Cannabis vor. Hier wird vor allem der Gedanke der Entkriminalisierung hervorgehoben. Da der Entwurf maßgeblich auf den Eigenanbau beziehungsweise den gemeinschaftlichen Anbau setzt, werden dem folgend sicherheitspolitische Probleme oder Fragen der Strafbarkeit aufgeworfen.

Ohne diese Bedenken vorher zu klären, kann es keine Beratungen des Gesetzentwurfes geben.

Eines der zentralen Ziele des Vorhabens, die organisierte Kriminalität zurückzudrängen, kann von dem Gesetz nicht zuverlässig sichergestellt werden. Die Kontrolle des Eigenanbaus kann kaum erfolgen, ebenso wie die Überprüfung der Erntemenge. In Kombination mit der Eigenbedarfsgrenze von bis zu 25 Gramm birgt der Gesetzesentwurf sogar das Potential, die organisierte Kriminalität zu fördern, da nur noch die kurze Handlung des Verkaufs strafbar wäre. Beobachten lässt sich eine Sog-Wirkung auf Täter beispielsweise in Barcelona, obwohl der Handel dort unter Strafe steht und wieder zunehmend repressiv verfolgt wird.

Darüber hinaus birgt der Gesetzesentwurf Probleme im Bereich des Jugendschutzes, da Kinder und Jugendliche bei öffentlich erlaubtem Konsum unweigerlich in Kontakt mit Cannabis kommen, auch wenn es Konsumverbotszonen gäbe. Berührungspunkte würde es in nahezu allen öffentlichen Räumen geben, wie in Parks, auf Open-Air-Veranstaltungen, in Fußgängerzonen und zahlreichen weiteren öffentlichen Anlaufpunkten.

Die Unschärfen würden voraussichtlich umfassende Abstimmungsverfahren mit den Ländern erfordern und auch die Kontrolle von Konsumverbotszonen und des Straßenverkehrs würden Mehrbelastungen für unsere Sicherheitsbehörden und die Justiz nach sich ziehen. Auch wenn es eine Entlastung durch den Stopp der Verfolgung von cannabisbezogenen Straftaten gäbe, steigt der Aufwand durch die Personal- und Sachkosten, welche aufgewendet werden müssen, um die Verfahrungsregelungen in den Ländern zu etablieren und umzusetzen, stärker an.

Diese Bedenken wurden uns so von verschiedenen Institutionen und Akteuren widergespiegelt, beispielsweise der Innenministerkonferenz, der Gewerkschaft der Polizei, dem deutschen Richterbund sowie auch der Bundesärztekammer. Die Beratungen dauern folglich weiter an.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Hartmann

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