Frage an Sebastian Körber bezüglich Familie

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Sebastian Körber
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Frage von Uwe S. •

Frage an Sebastian Körber von Uwe S. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Körber,

ich verfolge sehr interessiert die Debatten über Steuererleichterungen für Familien sowohl auf Bundes- wie auch auf Landesebene. Eines ist mir dabei aufgefallen:

Familien, die aufgrund ihres geringen Einkommens bereits unterhalb der Steuergrenze liegen, fallen bei ALLEN Parteien unter den den Tisch. Alle ach so schönen Steuererleichterungen gehen an ihnen vorbei, Erhöhungen von Kinderfreibeträgen sind bei dieser Gruppe wirkungslos und auch die Möglichkeit, notwendige AUsgaben von der Steuer absetzen zu können verpufft. Stattdessen trifft sie jede Erhöhung vom Mehrwert- oder anderen Verbrauchssteuern umso stärker.

Wohl gemerkt, ich meine damit nicht Hartz IV-Empfänger, ich spreche über Familien mit Einkommen, die über der Hartz IV-Grenze liegen, aber ein so niedrieges Einkommen haben, dass sie keine Steuern zahlen - und dass sind im Niedriglohnsektor eine ganze Menge.

Haben Sie persönlich oder die FDP Ideen, wie DIESE Familien unterstützt werden könnten?

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Stark

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Stark,

vielen Dank für Ihre Frage. Sie sprechen ein wichtiges Thema an. Wenn mit eigener Erwerbstätigkeit nur ein geringes Einkommen erzielt werden kann, ermöglichen finanzielle Leistungen des Staates, die wirtschaftliche Stabilität von Familien zu gewährleisten.

Hierzu gehört beispielsweise der 2005 eingeführte Kinderzuschlag. Der Kinderzuschlag ist das maßgebliche Instrument zur Armutsreduzierung mit speziellem Zuschnitt auf Familien mit geringem Einkommen. Nach seiner Weiterentwicklung im Oktober 2008 werden inzwischen rund 300.000 Kinder erreicht - das sind etwa 200.000 mehr als zuvor. Gleichzeitig verzeichnen wir als positive Entwicklung den Rückgang von Kindern in der Grundsicherung. Zudem wurden beim Wohngeld Ende 2008 die Tabellenwerte um acht und die Mietobergrenzen um zehn Prozent erhöht sowie ein pauschaler Heizkostenzuschuss eingeführt.

Das Schulbedarfspaket in Höhe von 100 Euro wird seit 2009 jeweils zum Schuljahresbeginn an Familien gezahlt, die Leistungen der Grundsicherung oder Kinderzuschlag erhalten, um auch in diesen einkommensschwachen Familien die Finanzierung der Schulausstattung sicherzustellen. Zum 1. Januar 2009 wurde das Kindergeld um zehn Euro pro Monat für die ersten beiden Kinder und um 16 Euro ab dem dritten Kind erhöht. Damit wurde ein deutlicher Akzent auf die Förderung von Familien mit mehreren Kindern gelegt. Zum 01. Januar 2010 wurde das Kindergeld nochmals um 20 Euro für jedes Kind erhöht. Die Erhöhungen führen vor allem in Alleinerziehendenhaushalten zu einem spürbaren Anstieg des Haushaltseinkommens.

Der Unterhaltsvorschuss sichert in Alleinerziehendenhaushalten zusammen mit dem Kindergeld den gesetzlich geregelten Mindestunterhalt für Kinder, die nicht oder nur unregelmäßig Unterhaltszahlungen durch den anderen Elternteil erhalten. Mit der Erhöhung des Kinderfreibetrags zum 01. Januar 2010 haben sich auch die Unterhaltsvorschussbeträge für Kinder von 0 bis 5 Jahren von 117 Euro auf 133 Euro und für Kinder von 6 bis 11 Jahren von 158 auf 180 Euro erhöht. Geplant ist eine Verlängerung der Unterhaltsvorschussleistungen für Kinder bis zum 14. Lebensjahr, um künftig noch mehr Kinder zu erreichen. Neben diesen speziellen Familienleistungen ermöglichen auch die Freibeträge in der Grundsicherung nach SGB II, dass bei Familien mit Einkommen aus Erwerbstätigkeit bis zu 310 Euro anrechnungsfrei bleiben. Der Koalitionsvertrag sieht übrigens eine deutliche Verbesserung der Erwerbstätigenfreibeträge in der Grundsicherung für Arbeitsuchende vor, um den Anreiz zur Aufnahme einer voll sozialversicherungspflichtigen vollzeitnahen Beschäftigung zu erhöhen.

Sebastian Körber verbleibt mit freundlichen Grüßen.