Informationsfreiheitsgesetz: ab wann?

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Sebastian Körber
FDP
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Frage von C. W. •

Informationsfreiheitsgesetz: ab wann?

Sehr geehrter Herr Sebastian Körber,

ab wann wird ein Informationsfreiheitsgesetz in Bayern wirkmächtig sein?

Freundliche Grüße, ein schönes zuversichtliches Wochenende und beste Gesundheit

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Frage. Die FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag hat bereits 2019 einen Gesetzesentwurf zur Einführung eines Bayerischen Informationsfreiheitsgesetzes (BayIFG) eingebracht (Drucksache 18/4202). In der Plenardebatte erläuterte unser Fraktionsvorsitzender die Notwendigkeit eines solchen Informationsfreiheitsgesetzes: „Außer Bayern gibt es kaum noch Bundesländer, die kein solches Gesetz haben. In Bayern gibt es ein Recht auf Auskunft, das davon ausgeht, der Bürger müsse ein berechtigtes Interesse vorweisen, um eine Auskunft, eine Akteneinsicht zu erhalten. Wir als FDP meinen: Es muss genau umgekehrt sein. Der Staat muss begründen, wenn er einem Bürger eine Information vorenthält, nicht umgekehrt.“

Leider wurde die Initiative damals mit den Stimmen der CSU, der FREIEN WÄHLER und der AfD abgelehnt. In Bayern besteht daher für die Bevölkerung weiterhin lediglich das sog. „Allgemeine Auskunftsrecht“ gemäß Art. 39 BayDSG (Bayerisches Datenschutzgesetz) sowie weitere fachgesetzliche Auskunftsrechte.

Sebastian Körber, MdL verbleibt mit besten Grüßen.