Antwort 15.07.2025 von Sebastian Münzenmaier AfD
Niemandem darf der Weg in den Staatsdienst aufgrund seiner bloßen AfD-Mitgliedschaft verwehrt werden. Dafür bräuchte es zwingend immer eine Einzelfallprüfung.
Niemandem darf der Weg in den Staatsdienst aufgrund seiner bloßen AfD-Mitgliedschaft verwehrt werden. Dafür bräuchte es zwingend immer eine Einzelfallprüfung.
Das müssen Sie leider den sogenannten Verfassungsschutz fragen.