Honorarkürzungen und Gesundheitsreform betreffend Kürzungen in der Psychotherapie: Ein Rückschritt für die Entgeltgleichheit von Frauen?
Sehr geehrte Frau Borchert, wie vereinbaren Sie als Co-Vorsitzende des Frauenausschusses die zu den Honorarkürzungen angestrebten Reformen in der weiblich dominierten Psychotherapie mit dem Entgelttransparenzgesetz? Während Deutschland im europäischen Vergleich beim Gender Pay Gap hinten rangiert und diese Schere im Gesundheitssektor noch weiter auseinander klafft, zementiert diese Politik die „Gender Devaluation“ hochqualifizierte approbierter zumeist weiblicher Psychotherapeutinnen. Kürzungen müssen überall erfolgen, das Gremium schlägt anderer Bereiche z.B. die Pharmaindustrie vor, warum dort nicht? Weitere Kürzungen in der Psychotherapie gefährden die Versorgung und verursachen durch AU-Zeiten und Frühverrentungen massive volkswirtschaftliche Folgeschäden. Erwarten wir von starken Frauen in der Politik nicht den Schutz vor struktureller Benachteiligung statt fiskalischer Sparzwänge auf Kosten weiblicher Erwerbsbiografien?
Ich halte die von Ihnen hergestellte Verbindung zwischen der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen und dem Entgelttransparenzgesetz für rechtlich und sachlich nicht tragfähig.
Das Entgelttransparenzgesetz zielt auf gleiches Entgelt von Frauen und Männern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit. Es richtet sich auf geschlechtsbezogene Entgeltungleichheit. Die vertragspsychotherapeutische Vergütung wird jedoch nicht danach bemessen, ob eine Leistung von einer Frau oder einem Mann erbracht wird, sondern nach den Vorgaben des vertragsärztlichen Vergütungssystems. Männer und Frauen erhalten für dieselbe abrechnungsfähige Leistung denselben Vergütungsanspruch. Der zentrale Anknüpfungspunkt ist also nicht das Geschlecht, sondern die Leistung im System der gesetzlichen Krankenversicherung. Das ergibt sich bereits aus dem Zweck des Entgelttransparenzgesetzes.
Richtig ist: Die Psychotherapie ist ein Berufsfeld mit einem hohen Frauenanteil. Die KBV weist selbst darauf hin, dass Frauen in der Psychotherapie die deutliche Mehrheit stellen. Daraus folgt aber nicht automatisch, dass jede Honorarentscheidung in diesem Bereich eine geschlechtsbezogene Benachteiligung ist. Eine solche Argumentation würde am Ende bedeuten, dass jede finanzielle Steuerungsentscheidung in einem weiblich geprägten Berufsfeld als Gleichstellungsproblem etikettiert werden könnte, unabhängig davon, ob Männer und Frauen innerhalb dieses Systems tatsächlich unterschiedlich behandelt werden.
Ich nehme Fragen der Entgeltgerechtigkeit sehr ernst. Gerade deshalb sollte man sie präzise führen. Wer eine allgemeine Honorarfrage zur Frage struktureller Frauendiskriminierung erklärt, ohne eine geschlechtsbezogene Ungleichbehandlung innerhalb des Vergütungssystems nachzuweisen, vermischt zwei Ebenen: Gleichstellungspolitik einerseits und Finanzierungssteuerung in der gesetzlichen Krankenversicherung andererseits.
Zur Sache selbst: Die Absenkung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 Prozent wurde nicht vom Frauenausschuss beschlossen, sondern im Erweiterten Bewertungsausschuss. Der GKV-Spitzenverband begründet diese Entscheidung mit einem gesetzlich vorgesehenen Honorarvergleich innerhalb des ärztlichen und psychotherapeutischen Vergütungssystems. Die Psychotherapeutenkammern und Berufsverbände bewerten dies anders und kritisieren die Entscheidung scharf. Genau diese unterschiedlichen Bewertungen zeigen: Es handelt sich um eine fachliche, rechtliche und vergütungssystematische Auseinandersetzung, nicht um eine gezielte Benachteiligung von Frauen.
Auch der Hinweis auf die pharmazeutische Industrie greift zu kurz. Die Arzneimittelausgaben und die Herstellerbeiträge sind seit Jahren Teil der GKV-Finanzdebatte. Branchenverbände verweisen selbst darauf, dass die pharmazeutische Industrie erhebliche Beiträge zur Stabilisierung der GKV leistet und zugleich vor zusätzlichen Belastungen warnt. Man kann darüber politisch streiten. Aber es ist nicht zutreffend, so zu tun, als würde ausschließlich die Psychotherapie belastet, während andere Bereiche grundsätzlich verschont blieben.
Für mich bleibt entscheidend: Psychotherapeutische Versorgung ist wichtig. Wartezeiten, regionale Versorgungslücken und der Bedarf an guter ambulanter Versorgung müssen ernst genommen werden. Daraus folgt aber nicht, dass jede Kritik an Honorarentwicklungen unzulässig wäre oder dass jede finanzielle Steuerungsmaßnahme automatisch ein Rückschritt für die Gleichstellung von Frauen ist.
Starke Frauen in der Politik schützen nicht dadurch vor struktureller Benachteiligung, dass sie jede berufsständische Forderung ungeprüft übernehmen. Sie schützen dadurch, dass sie sauber unterscheiden: Wo liegt echte Diskriminierung vor? Wo geht es um faire Arbeitsbedingungen? Und wo geht es um die schwierige, aber notwendige Stabilisierung eines solidarisch finanzierten Gesundheitssystems?
Diese Unterscheidung halte ich auch in dieser Debatte für zwingend.
