Warum möchte die CDU/CSU die AfD nicht vom Verfassungsgericht prüfen lassen?

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Simone Borchardt
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Frage von Thomas W. •

Warum möchte die CDU/CSU die AfD nicht vom Verfassungsgericht prüfen lassen?

Sehr geehrte Frau Borchardt,

die AfD auf Verfassungsmäßigkeit zu prüfen stellt sich in Anbetracht der hiesigen Ereignisse und dem neuen Gutachten der GFF zunehmend als moralische Pflicht dar. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags und Sie als CDU-Abgeordnet im Besonderen haben die große Verantwortung, Land und Bürger vor einem erneuten Verfall in historisch schreckliche Zeiten zu bewahren. Nicht umsonst haben die Urväter und -mütter des Grundgesetzes diese Möglichkeit vorgesehen: Um der Demokratie eine Waffe gegen den Wolf im Schaafspelz mit auf den Weg zu geben.

Einige aus Ihrer Partei sagen, ein Verbotsverfahren hätte keinen Erfolg. Viele Experten sehen das anders.

Weshalb greifen Sie der juristischen Einschätzung des Bundesverfassungsgerichtes vorweg?

Weshalb gebieten Sie dem politischen Rechtsradikalismus in Deutschland nicht Einhalt?

Halten Sie die AfD nicht für verfassungswidrig oder zumindest prüfwürdig?

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Antwort von CDU

Ich teile Ihre Schlussfolgerung nicht. Vor allem halte ich wenig davon, eine schwierige verfassungsrechtliche Frage moralisch derart aufzuladen, dass jeder, der einen Verbotsantrag ablehnt, sich anschließend dafür rechtfertigen soll, ob er den „politischen Rechtsradikalismus“ gewähren lasse. So funktioniert ein Rechtsstaat nicht.

Der Deutsche Bundestag kann die AfD auch nicht einfach unverbindlich vom Bundesverfassungsgericht „prüfen lassen“. Ein Parteiverbotsverfahren nach Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz ist kein Gutachtenauftrag an Karlsruhe. Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung müssen einen Verbotsantrag stellen und dafür selbst die politische wie rechtliche Verantwortung übernehmen. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet anschließend. Die Hürden sind bewusst außerordentlich hoch.

Deshalb greife ich dem Bundesverfassungsgericht gerade nicht vor, wenn ich einen solchen Antrag derzeit nicht für den richtigen Weg halte. Umgekehrt wäre es verantwortungslos, ein Verfahren nach dem Motto einzuleiten: Wir probieren es einfach einmal und schauen, was Karlsruhe daraus macht.

Auch der Hinweis auf „viele Experten“ überzeugt mich für sich genommen nicht. Expertenmeinungen sind keine Gerichtsurteile. Das neue Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte ist umfangreich und muss ernst genommen werden. Die GFF kommt zu dem Ergebnis, dass die AfD verfassungswidrig sei und ein Verbotsverfahren wahrscheinlich Erfolg hätte.

Man sollte aber auch einordnen, wer dieses Gutachten erstellt hat. Die GFF ist keine neutrale staatliche Institution und auch kein vom Bundesverfassungsgericht eingesetztes Sachverständigengremium, sondern eine rechtspolitisch engagierte Organisation, die das Projekt selbst initiiert und über private Spenden finanziert hat. Das macht ihre Argumente nicht falsch. Aber es macht das Gutachten eben auch nicht zu einer vorweggenommenen Entscheidung aus Karlsruhe. Die GFF selbst hat für das Projekt über 900.000 Euro von mehr als 18.000 Unterstützern eingeworben und bezeichnet ihre Arbeit ausdrücklich als zivilgesellschaftlichen Beitrag zur Verbotsdebatte.

Wer sich nur diejenigen Experten heraussucht, deren Bewertung zur eigenen politischen Überzeugung passt, bekommt am Ende zwangsläufig das gewünschte Ergebnis. In einer so weitreichenden Frage reicht mir das nicht.

Ein Blick auf die NPD-Verfahren sollte zur Nüchternheit mahnen. Das erste Verbotsverfahren wurde 2003 wegen schwerwiegender Probleme im Zusammenhang mit V-Leuten auf Führungsebenen der Partei eingestellt. Es kam deshalb gerade nicht zu einer Sachentscheidung.

Beim zweiten Verfahren entschied das Bundesverfassungsgericht 2017 in der Sache. Und diese Entscheidung ist bemerkenswert. Das Gericht stellte ausdrücklich fest, dass das politische Konzept der NPD auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet war. Es bescheinigte ihr sogar eine „Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus“. Trotzdem wurde die Partei nicht verboten, weil konkrete Anhaltspunkte dafür fehlten, dass sie ihre verfassungsfeindlichen Ziele erfolgreich durchsetzen könnte.

Zwei Anläufe. Kein Parteiverbot. Und beim zweiten Mal trotz einer vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich festgestellten Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus.

Das zeigt, wie hoch die Schwelle tatsächlich liegt. Gerade deshalb halte ich nichts davon, mit historischen Vergleichen und moralischem Druck so zu tun, als sei die Rechtslage eindeutig.

Ich halte Teile und einzelne Funktionäre der AfD für politisch hochproblematisch. Gegen Extremismus muss der Staat mit den Instrumenten des Rechtsstaates vorgehen. Strafbares Verhalten gehört verfolgt. Verfassungsfeindliche Bestrebungen gehören beobachtet. Und politisch muss man die AfD dort stellen, wo sie stark geworden ist. Beim Thema Migration, wirtschaftlicher Unsicherheit, einem überforderten Staat und dem Vertrauensverlust vieler Bürger.

Was ich nicht akzeptiere, ist der Gedanke, dass der politische Wettbewerb irgendwann durch ein Verbotsverfahren ersetzt werden kann, weil uns das Wahlergebnis oder die Entwicklung einer Partei nicht gefällt. Ein Parteiverbot ist die äußerste Waffe unserer wehrhaften Demokratie. Gerade deshalb darf sie nicht aus politischem Alarmismus heraus eingesetzt werden.

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