Welche politischen Konsequenzen sehen Sie, auch im Hinblick auf eine eventuelle Nachprüfung der Exilby-Zulassung, um die Unabhängigkeit fachlicher Prüfungen beim BfArM künftig sicherzustellen?
Sehr geehrte Frau Abgeordnete Borchardt,eine aktuelle Recherche des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ wirft Fragen bezüglich des Zulassungsverfahrens für das Cannabis-Fertigarzneimittel „Exilby“ auf. Dem Bericht zufolge erfolgte die Zulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf direkte Anordnung der Amtsleitung – und zwar ausdrücklich gegen die fachliche Überzeugung und die Bedenken der hauseigenen Experten des BfArM.Eine Mitarbeiterin des BfArM soll geschrieben haben, dass diese Entscheidung aus wissenschaftlicher Sicht nicht plausibl zu begründen sei. Da das Vertrauen in die Unabhängigkeit wissenschaftlicher Prüfbehörden ein Grundpfeiler unseres Gesundheitssystems ist, möchte ich Sie fragen: Welche politischen Konsequenzen ziehen Sie daraus, auch im Hinblick auf eine eventuelle Nachprüfung der Exilby-Zulassung, um die Unabhängigkeit fachlicher Prüfungen beim BfArM künftig sicherzustellen?
Zunächst sollte man für fachfremde Mitleser einmal klarstellen, worüber wir hier sprechen. Exilby ist kein Cannabisprodukt für den Freizeitkonsum und auch keine Cannabisblüte. Es handelt sich um ein verschreibungspflichtiges, standardisiertes Cannabis-Fertigarzneimittel auf Basis eines Cannabisextrakts, das für ein bestimmtes medizinisches Anwendungsgebiet zugelassen wurde.
Der Kern Ihrer Anfrage liegt für mich allerdings noch an einer anderen Stelle. Sie stellen nicht nur die Frage nach den internen Abläufen beim BfArM. Die Argumentation zielt erkennbar auch auf die politische Entscheidung, bei medizinischem Cannabis künftig stärker auf zugelassene Fertigarzneimittel und standardisierte Präparate zu setzen. Der Eindruck, der erzeugt werden soll, lautet sinngemäß "Wenn bei der Zulassung eines solchen Fertigarzneimittels möglicherweise nicht sauber gearbeitet wurde, dann sei auch der grundsätzliche Vorrang solcher Präparate gegenüber Cannabisblüten fragwürdig."
Diesen Schluss halte ich für falsch.
Selbst wenn sich die Vorwürfe zum konkreten Zulassungsverfahren von Exilby bestätigen sollten, würde daraus nicht folgen, dass Cannabisblüten medizinisch grundsätzlich geeigneter wären oder dass die gesundheitspolitische Entscheidung zugunsten standardisierter Arzneimittel falsch wäre. Ein mögliches Fehlverhalten in einem einzelnen Zulassungsverfahren ist kein wissenschaftlicher Beleg für die Überlegenheit von Blüten.
Genau diese Vermischung stört mich an der Debatte. Die Frage, ob beim BfArM fachliche Einwände übergangen wurden, muss aufgeklärt werden. Punkt. Daraus aber nach dem Muster „Hier wurde gemauschelt, also waren Cannabisblüten doch die bessere Lösung“ eine grundsätzliche Kritik an der Neuregelung abzuleiten, trägt fachlich nicht.
Ich stehe weiterhin zu meiner Position. Bei einer Arzneimitteltherapie zulasten der Solidargemeinschaft halte ich standardisierte Fertigarzneimittel und klar definierte Wirkstoffkonzentrationen grundsätzlich für den richtigen Weg. Das bedeutet nicht, dass jedes Fertigarzneimittel automatisch gut ist. Es bedeutet vielmehr, dass jedes einzelne Präparat seine Wirksamkeit, Qualität und Sicherheit nach den dafür vorgesehenen Regeln nachweisen muss.
Gerade deshalb nehme ich die im Zusammenhang mit Exilby erhobenen Vorwürfe ernst. Wenn sich bestätigt, dass innerhalb des BfArM erhebliche fachliche Bedenken bestanden und diese von der Behördenleitung ohne hinreichende wissenschaftliche Begründung übergangen wurden, wäre das ein gravierender Vorgang. Die entsprechenden Entscheidungswege müssen dann nachvollziehbar aufgearbeitet werden.
Ein Pressebericht ersetzt keine abgeschlossene Prüfung. Mir liegen die internen Zulassungsakten nicht vor. Ich werde deshalb weder Mitarbeitern des BfArM noch der Behördenleitung oder dem Hersteller ein Fehlverhalten unterstellen, solange der Sachverhalt nicht belastbar geklärt ist.
Sollte sich bei dieser Aufarbeitung herausstellen, dass wesentliche Voraussetzungen für die Zulassung nicht erfüllt waren, muss selbstverständlich auch geprüft werden, welche arzneimittelrechtlichen Konsequenzen daraus folgen. Eine erneute fachliche Bewertung der entscheidenden Unterlagen wäre dann aus meiner Sicht konsequent.
Das Ergebnis darf aber nicht politisch vorgegeben werden. Politiker sollten weder Arzneimittel durchdrücken noch deren Zulassung aufgrund öffentlicher Empörung kassieren. Dafür gibt es wissenschaftliche Prüfverfahren und gesetzliche Vorgaben.
Und eines werde ich aus der Diskussion um Exilby ausdrücklich nicht ableiten, dass damit die Entscheidung widerlegt wäre, Cannabisblüten dort zurückzudrängen, wo geeignete standardisierte Arzneimittel zur Verfügung stehen. Wer aus einem möglichen Fehler bei einem einzelnen Zulassungsverfahren eine medizinische Überlegenheit von Cannabisblüten ableiten möchte, vermischt zwei völlig unterschiedliche Fragen.
