Wie stellen Sie evidenzbasierte Entscheidungen sicher, wenn Modellannahmen und Versorgungspraxis auseinandergehen?
Sehr geehrte Frau Borchardt,
in Ihren Antworten zur Vergütung von Psychotherapeuten verweisen Sie u. a. auf Teilzeittätigkeit und Budgetierung.
Ein offener Brief (https://www.psychowatchdog.de/offener-brief) zeigt jedoch:
Reinerträge liegen im Vergleich zu allen Facharztgruppen bei min. 50%, Modellannahmen zu Arbeitszeit weichen deutlich von der Praxis ab und
hälftige Versorgungsaufträge entsprechen oft nahezu Vollzeit.
Wie bewerten Sie diesen Widerspruch zwischen Berechnungsgrundlage und Realität?
Setzen Sie sich für eine Überprüfung der Datengrundlage ein?
Ich nehme die Hinweise aus der psychotherapeutischen Versorgung ernst. Wer in einer Praxis arbeitet, weiß, dass die reine Behandlungszeit nur ein Teil der tatsächlichen Arbeit ist. Dokumentation, Anträge, Koordination, Verwaltung, Krisenfälle und Ausfallzeiten gehören zur Realität dazu. Diese Belastung darf in der politischen und fachlichen Bewertung nicht ausgeblendet werden.
Trotzdem sehe ich in dem von Ihnen genannten Punkt keinen Widerspruch zu meinen bisherigen Antworten. Ein hälftiger Versorgungsauftrag bleibt rechtlich und bedarfsplanerisch ein hälftiger Versorgungsauftrag. Auch dann, wenn die tatsächliche Arbeitsbelastung in der Praxis hoch ist. Genau hier muss man sauber unterscheiden: Arbeitsbelastung, Patientenkontaktzeit, Zulassungsumfang, Reinertrag und EBM Bewertung sind nicht dasselbe.
Der von Ihnen verlinkte offene Brief enthält Einschätzungen aus dem betroffenen Berufsbereich der Psychotherapie. Er ist aber keine unabhängige Begutachtung, sondern eine berufspolitische Stellungnahme mit einer klaren Zielrichtung. Deshalb kann er Hinweise liefern, aber er ersetzt keine neutrale Prüfung der Datengrundlage.
Nicht zutreffend ist aus meiner Sicht die pauschale Darstellung, die Berechnungen beruhten nur auf fiktiven Annahmen ohne reale Daten. Grundlage des Beschlusses waren unter anderem Kostenstrukturdaten, Sonderauswertungen und Abrechnungsdaten. Das heißt nicht, dass jedes Detail der Berechnung unangreifbar ist. Es heißt aber, dass der Vorwurf einer vollständig realitätsfernen oder evidenzfreien Entscheidung so nicht trägt.
Richtig ist zugleich: Wenn Modellannahmen und Versorgungspraxis auseinanderfallen, muss das überprüft werden. Genau deshalb ist eine Weiterentwicklung der Berechnungssystematik vorgesehen. Dabei müssen unter anderem Datenbasis, Kostenstruktur, Personalkosten, Vergleichsgruppen, Einnahmesituation und mögliche Verzerrungen betrachtet werden.
Mein Maßstab ist dabei klar: Die psychotherapeutische Versorgung muss für Patientinnen und Patienten verlässlich bleiben. Gleichzeitig müssen Vergütungsentscheidungen nachvollziehbar, überprüfbar und mit Blick auf die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung verantwortbar sein. Eine pauschale Skandalisierung hilft dabei ebenso wenig wie das Wegwischen berechtigter methodischer Fragen.
