Antwort 09.06.2026 von Simone Borchardt CDU
Krankenkassen klagen zu Recht! Staatliche Aufgaben dürfen nicht dauerhaft über GKV-Beiträge finanziert werden.

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Krankenkassen klagen zu Recht! Staatliche Aufgaben dürfen nicht dauerhaft über GKV-Beiträge finanziert werden.
Die Beamtenversorgung ist kein Ersatzhaushalt für Renten- und Sozialkassen, sondern Teil eines verfassungsrechtlich geschützten Systems.
Versicherungsfremde Leistungen müssen fair finanziert werden, aber reine Verschiebungen zwischen Töpfen lösen das Problem nicht.
Ein Berufsgesetz zur Osteopathie betrifft vor allem Qualifikation, Rechtssicherheit und Patientenschutz.
Wiederholte Zuspitzungen ersetzen keine sachliche Debatte um Versorgung und Finanzierung
36 Sitzungen sind eine Berechnungsgröße, kein persönlicher Dienstplan.