Verteidigen Sie noch immer die Abschwächung des IFGs auch nach dem verlorenen Prozess und wenn ja: wie vereinbaren Sie das mit ihrem Gewissen und dem demokratischen Prinzip der Gewaltenteilung?

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Frage von Rebecca G. •

Verteidigen Sie noch immer die Abschwächung des IFGs auch nach dem verlorenen Prozess und wenn ja: wie vereinbaren Sie das mit ihrem Gewissen und dem demokratischen Prinzip der Gewaltenteilung?

Sehr geehrter Herr Bartol,

Sie selbst haben mir hier mitgeteilt wie wichtig und richtig die Überarbeitung des Gesetzes ist und das es gar nicht dazu führt, dass das Gesetz eingeschränkt wird.

Vor Gericht konnte die Regierung nicht belegen, dass die Einschränkung der Regelung notwendig ist. Stehen Sie auch jetzt immer noch dahinter und stellen sich so offensichtlich gegen die demokratische Gewaltenteilung dieses Landes? Wenn ja: schämen Sie sich!

Liebe Grüße.

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Antwort von SPD

S. g. F. G.

zum jetzigen Zeitpunkt liegt noch kein Gesetzesentwurf zur Überarbeitung des IFG vor. Demzufolge hat es dazu auch noch keine parlamentarischen Beratungen gegeben. Wie schon von mir ausgeführt: "Es darf nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, für Presse und Zivilgesellschaft kommen. Für eine Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes wird es keine Zustimmung der SPD-Bundestagsfraktion geben." Dies habe ich Ihnen bereits mitgeteilt. Das wird auch die Bundesregierung berücksichtigen müssen.

Das Gericht hat nicht über die Rechtmäßigkeit einer geplanten IFG-Novelle an sich entschieden. Es ging um einen Auskunftsstreit über die Grundlagen der Reformpläne. Diese wird die Bundesregierung in einem konkreten Entwurf aufzeigen müssen.

Gerne tausche ich mich dazu in meiner nächsten Bürgersprechstunde am 29.10.2026 um 17:30 Uhr im Bürgerhaus Breidenbach persönlich mit Ihnen aus.

Mit freundlichen Grüßen

Sören Bartol

 

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