Wie stehen Sie zu diesen Themen: Mindestlohn für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten, Inklusionsbetriebe als Alternative zu Werkstätten, Übergang von Werkstätten in den ersten Arbeitsmarkt?

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Sören Pellmann
DIE LINKE
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Frage von Dominik S. •

Wie stehen Sie zu diesen Themen: Mindestlohn für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten, Inklusionsbetriebe als Alternative zu Werkstätten, Übergang von Werkstätten in den ersten Arbeitsmarkt?

Sehr geehrter Herr Pellmann,

ich interessiere mich für die Situation von Menschen mit Behinderungen in Werkstätten. Ich habe dazu drei Fragen:
Sind Sie für einen Mindestlohn für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten? Warum oder warum nicht?
Wie wollen Sie die Werkstätten zu Inklusionsbetrieben weiterentwickeln, die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bieten? Welche Maßnahmen planen Sie dafür?
Wie wollen Sie den Übergang von Menschen mit Behinderungen aus den Werkstätten in den ersten Arbeitsmarkt besser ermöglichen und fördern? Welche Unterstützungs- und Beratungsangebote wollen Sie bereitstellen?

Ich freue mich auf Ihre Antwort, da mir dieses Thema wichtig ist.
Mit freundlichen Grüßen
Dominik S.

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DIE LINKE

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Fragen zu einem Thema, das mir ebenfalls sehr am Herzen liegt. Als Bundestagsabgeordneter der Linken und als Lehrer für Förderschulen setze ich mich für die Rechte und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ein. Gerne beantworte ich Ihre Fragen aus meiner Sicht:

*             Ja, ich bin für einen Mindestlohn für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten. Ich halte es für eine Frage der Gerechtigkeit und der Wertschätzung, dass Menschen mit Behinderungen für ihre Arbeit angemessen entlohnt werden. Die derzeitige Situation, in der Werkstattbeschäftigte nur ein geringes Arbeitsentgelt erhalten, das weit unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegt, ist nicht akzeptabel. Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf ein selbst bestimmtes Leben und auf ein Einkommen, das ihnen ein menschenwürdiges Existenzminimum sichert. Deshalb fordere ich, dass das Mindestlohngesetz auch für Werkstätten gilt. 

*             Ich will die Werkstätten zu Inklusionsbetrieben weiterentwickeln, die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bieten. Ich bin der Meinung, dass Werkstätten nicht als Endstation, sondern als Sprungbrett in den allgemeinen Arbeitsmarkt dienen sollen. Inklusionsbetriebe sind Unternehmen und Betriebe, die Menschen mit und ohne Behinderung zusammenarbeiten lassen. Sie bieten Qualifizierungsmöglichkeiten und sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse für Menschen mit Behinderungen, deren berufliche Teilhabe besonders erschwert ist. Ich will die Zahl der Inklusionsbetriebe erhöhen und ihre Rahmenbedingungen verbessern. Dazu gehören unter anderem:

               *             eine bessere finanzielle Förderung und Beratung von Inklusionsbetrieben

               *             eine stärkere Berücksichtigung von Inklusionsbetrieben bei der öffentlichen Auftragsvergabe 

               *             eine bessere Vernetzung und Kooperation von Inklusionsbetrieben mit anderen Akteuren des Arbeitsmarktes, wie zum Beispiel den Integrationsfachdiensten, den Agenturen für Arbeit, den Jobcentern, den Kammern und den Gewerkschaften

               *             eine stärkere Sensibilisierung und Information der Öffentlichkeit über die Leistungen und Potenziale von Inklusionsbetrieben

               *             Ich will den Übergang von Menschen mit Behinderungen aus den Werkstätten in den ersten Arbeitsmarkt besser ermöglichen und fördern. Ich bin der Ansicht, dass jeder Mensch mit Behinderung, der auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten möchte, die Chance dazu bekommen soll, denn Teilhabe ist ein Menschenrecht! Dafür braucht es eine individuelle Begleitung und Unterstützung, die auf die Bedürfnisse und Fähigkeiten der Werkstattbeschäftigten eingeht. Zu den Unterstützungs- und Beratungsangeboten, die ich bereitstellen will, zählen unter anderem:

               *             eine frühzeitige und regelmäßige Beratung und Information der Werkstattbeschäftigten über ihre Möglichkeiten und Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt durch den örtlichen Integrationsfachdienst 

               *             eine verstärkte Vermittlung und Begleitung von betrieblichen Praktika, die den Werkstattbeschäftigten Einblicke in verschiedene Berufsfelder geben und ihre Kompetenzen erweitern

               *             eine Erhöhung der Anzahl und Qualität der Außenarbeitsplätze, die den Werkstattbeschäftigten eine stufenweise Annäherung an den allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen

               *             eine Erweiterung und Flexibilisierung des Budgets für Arbeit, das den Werkstattbeschäftigten einen Lohnkostenzuschuss für den Arbeitgeber oder eine Arbeitsassistenz für den Arbeitsplatz bietet 

               *             Die Erhöhung der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber, die keine Menschen mit Behinderung einstellen und das Ende der steuerlichen Absetzbarkeit der Ausgleichsabgabe. 

Ich hoffe, ich konnte Ihnen meine Positionen zu diesem wichtigen Thema verständlich darlegen. Ich freue mich, wenn Sie sich weiterhin für die Situation von Menschen mit Behinderungen in Werkstätten interessieren und sich mit mir darüber austauschen möchten.

Mit freundlichen Grüßen

Sören Pellmann

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