Frage an Stefanie Remlinger bezüglich Soziale Sicherung

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Stefanie Remlinger
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Björn-Eric B. •

Frage an Stefanie Remlinger von Björn-Eric B. bezüglich Soziale Sicherung

Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. So steht es zumindestens in Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.

Doch hier gibt es Lügen! Warum werden Schwer- und Körperbehinderte mit Gendefekte wie Arbeitslose ALG 2 Empfänger berechnet? Warum werden diese - die aus eigener Kraft nicht arbeiten gehen können - finanziell wie ALG 2 Empfänger abgestraft? Sie können in ihren gesamten Leben niemals verreisen oder andere große Anschaffungen leisten!

Wann werden endlich alle Behinderte anerkennend gleichbehandelt, und finanziell stärker unterstützt, so das auch Reisen möglich sind? Was tun Sie dafür Finanzminister Schäuble und Merkel zu mehr Ausgaben zu bewegen? Das Geld aus Steuerüberschüsse ist da!

Herzliche Grüße

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage und entschuldigen Sie bitte die längere
Wartezeit.

Für uns Grüne ist es wichtig, Menschen mit Behinderung die gleiche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Dies ist ein Gebot der Gerechtigkeit und zudem ein Menschenrecht. 2006 verabschiedete die UN Generalversammlung die UN-Behindertenrechtskonvention. Sie trat 2008 in Kraft, in Deutschland ist sie seit 2009 Gesetz. Doch nach wie vor fehlt es an politischem Willen und Mut, die Konvention in Deutschland umfassend umzusetzen. Die Politik muss auf allen Ebenen den Menschenrechten von behinderten Menschen einen höheren Stellenwert einräumen.

Wir Grüne nehmen das Menschenrecht auf Inklusion ernst und treiben Inklusion weiter voran.**Unter einer inklusiven Gesellschaft verstehen wir eine Gesellschaft, die niemanden ausgrenzt. In einer inklusiven Gesellschaft sollen Strukturen so sein, dass sie für Menschen mit Behinderung nicht weitere Hürden darstellen. Eine inklusive Gesellschaft bietet Menschen mit und ohne Behinderung, jeder sozialen oder ethnischen Herkunft, Hautfarbe, sexuellen Identität, Religion, Weltanschauung und jeden Alters gleiche Rechte und Chancen sowie gute Lebensbedingungen und schützt sie vor Diskriminierung und Gewalt. Behinderte Menschen sollen in allen Lebensbereichen – von ihrer eigenen Wohnung über öffentliche Verkehrsmittel bis hin zum Sportstadion oder Theater – selbstverständlich und gleichberechtigt teilhaben können.

Wir wollen uns dafür einsetzen, dass eine Lebenswelt für alle Menschen entsteht. Wir wollen, dass Wohnviertel inklusiv werden, um Alternativen zu den heutigen stationären Einrichtungen (z.B. Wohnheimen) zu stärken. Das bedeutet, dass mehr Wohnungen, Geschäfte und andere Orte, wo Menschen leben und Zeit verbringen, für alle nutzbar werden müssen. Wer mit Unterstützungsbedarf nicht in einem Heim, sondern in der eigenen Wohnung leben will, soll auch dabei finanziell unterstützt werden. Niemand darf zu einem Leben im Heim gezwungen werden.

Wir wollen den Arbeitsmarkt inklusiv gestalten. Jedem behinderten Menschen sollen Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben offenstehen. Dafür sollen Arbeitsplätze an die Fähigkeiten und Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen angepasst werden. Wir wollen Arbeitgeber, die behinderte Menschen beschäftigen, einfacher und transparenter fördern. Große Arbeitgeber, die deutlich weniger behinderte Menschen beschäftigen, als gesetzlich vorgeschrieben, sollen eine höhere Ausgleichsabgabe als bisher zahlen. Die Schwerbehindertenvertretungen wollen wir stärken. Menschen, die in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten, wollen wir den Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt erleichtern, etwa durch eine Verbesserung des „Budget für Arbeit“ (dauerhafter Lohnzuschuss).

In einer inklusiv gestalteten Welt erhalten behinderte Menschen die Assistenz, Hilfsmittel und andere Formen der Unterstützung, die sie benötigen. Wir wollen allen Menschen mit Behinderungen, die auf Teilhabeleistungen angewiesen sind, ein uneingeschränktes Wunsch- und Wahlrecht bei der Leistungsgestaltung garantieren. Die Leistungen müssen sich am Bedarf der behinderten Menschen orientieren. Leistungen zur Teilhabe müssen unabhängig von Einkommen und Vermögen erbracht werden.

Des Weiteren setzen wir uns dafür ein, dass die Wahlrechtsausschlüsse
aufgehoben werden.

Mit freundlichen Grüßen

Stefanie Remlinger