Antwort 23.03.2023 von Stephan Brandner AfD
Eine Herabsetzung der Strafmündigkeit scheint vor allem angebracht, wenn es sich um Vorsatz handelt.
www.afd.de
Eine Herabsetzung der Strafmündigkeit scheint vor allem angebracht, wenn es sich um Vorsatz handelt.
Aus unserer Sicht sollte das Wahlalter mit der Volljährigkeit zusammenfallen.
Grade in den neuen Bundesländern erzielt die AfD bei jüngeren Zielgruppen sehr gute Ergebnisse.
Die Position der AfD finden Sie hier: https://www.afd.de/energie-umwelt-klima/
Ja
Bärbel Bas ist zumindest um eine relativ neutrale Sitzungsleitung bemüht.