Frage an Stephan Harbarth bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Stephan Harbarth
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Frage von Eva K. •

Frage an Stephan Harbarth von Eva K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Harbarth,

die Türkei entwickelt sich immer mehr zum isalmischen, wenn nicht gar islamistischen Staat. Am 17.12. berichtete die FAZ, dass seitens der Polizei "geprügelt und geknüppelt würde, als befände sich das Land im Ausnahmezustand": Mit roher Gewalt gehen Polizisten gegen Demonstrnaten vor, die sich z. B. gegen die Privatisierung der Unis aussprechen, brechen ihnen die Knochen etc. Gegen die Demonstraten, die sich - kopftuchtragend oder bärtig - jedoch für eine Aufhebung des Verschleierungsverbotes einsetzen, wird nicht vorgegangen. Der türkische Staat geht setzt die "Ordnung" auf eine Weise gegen die Bürger durch, die völlig unvereinbar ist mit dem Status der Türkei als Mitgliedskandidat der EU.

Am 18.12. berichtete die FAZ ferner über Serien im türkischen Fernsehen, in dem Frauen reihenweise und massenweise vergewaltigt werden. Eine dieser Serien hat Kultstatus, sie wird regelmäßig von 1/3 der Fernsehzuschauer angeschaut. Die erschütternden Tathergänge muss ich Ihnen ersparen. Das europäische Mittelalter mit den grundlosen Verfolgungen von Frauen als Hexen steht dem in Nichts nach.

Dies ist mit unserer Werteordnung nicht vereinbar, im Gegenteil, unsere Gesellschaft ahndet beides mit Strafverfolgung. Die Deutschen stehen zu Dreivierteln dem Islam aus gegeben Anlass kritisch gegenüber, und würde die Türkei EU-Mitglied, würden uns - gegen den Willen des Volkes - Gesellschaftsstrukturen importiert, die wir als grauenhaft einstufen.

Ich möchte von Ihnen wissen, ob Sie sich dafür einsetzen werden, die Türkei KEINESFALLS in die EU aufzunehmen, und ferner, wie Ihre Partei sich offiziell zu den oben geschilderten Zuständen stellt.

Freundliche Grüße,
Eva Kahlmann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Kahlmann,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 19. Dezember 2010.

In der Türkei bestehen noch immer erhebliche Probleme bei der Einhaltung und Durchsetzung der Menschen- und Minderheitenrechte, bei der Gleichbehandlung der Religionen sowie bei der Herstellung gutnachbarschaftlicher Beziehungen.

Zur Religionsfreiheit gehört vor allem das Recht, seinen Glauben öffentlich zu bekennen. Insbesondere in zahlreichen muslimischen Staaten werden dieses Recht und die Möglichkeit, für die eigenen Glaubensüberzeugungen zu werben, stark eingeschränkt. Dies gilt beispielsweise auch für die Türkei. So hält der im November 2010 erschienene EU-Fortschrittsbericht neben einer Reihe weiterer Defizite fest, dass das öffentliche Werben für die eigenen Glaubensüberzeugungen als Bedrohung der staatlichen Integrität und der muslimischen Religion wahrgenommen und in Einzelfällen sogar strafrechtlich verfolgt wird. Der Bau von Kirchen ist rechtlich stark eingeschränkt. Zur Religionsfreiheit gehört ferner das Recht, den eigenen Glauben zu wechseln oder auch gar keine Religion zu haben.

Eng verbunden mit der Religionsfreiheit ist die Meinungsfreiheit. Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) hatte die Türkei bereits im Juni 2010 dafür kritisiert, noch immer Tausende Internetseiten zu sperren. Verantwortlich dafür ist unter anderem das türkische Internetgesetz, das Gerichten und Staatsanwälten großen Spielraum gibt, wenn es darum geht, Internetseiten ohne Anhörung der Betroffenen sofort zu sperren.

Gleichwohl besteht auch aus der Sicht der CDU/CSU-Bundestagfraktion ein großes Interesse an einer Vertiefung der gegenseitigen Beziehungen und an einer engeren Anbindung der Türkei an die Europäische Union. Dieses Ziel kann auf dem Weg einer Privilegierten Partnerschaft am besten erreicht werden. Innerhalb dieser Partnerschaft können wir die demokratische, rechtsstaatliche und wirtschaftliche Entwicklung der Türkei, mit der wir verteidigungs- und sicherheitspolitisch ohnehin im Rahmen der NATO freundschaftlich verbunden sind, nach Kräften fördern. Eine Privilegierte Partnerschaft halte ich daher für die richtige Lösung.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Harbarth