Frage an Stephan Harbarth bezüglich Kultur

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Stephan Harbarth
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Frage an Stephan Harbarth von Jonas H. bezüglich Kultur

Sehr geehrter Herr Harbarth,
Als Mitglied der Gesellschaft der Circusfreunde Deutschlands wollte ich sie nach ihrer Position zur Wildtierhaltung in Zirkussen fragen.
Mfg
Jonas Haaß

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Haaß,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 7. Januar 2015.

Die Haltung von Tieren - und im Speziellen Wildtieren - in Zirkussen sorgt immer wieder für Diskussionen über artgerechte Tierhaltung. Generell ist es nicht zu akzeptieren, wenn Tieren im Zirkus Leid oder Schmerzen zugefügt wird. Wenn es zu Verstößen gegen das Tierschutzgesetz kommt, sind die zuständigen Behörden der Länder in der Verantwortung, diese aufzuklären und gegebenenfalls entsprechende strafrechtliche Konsequenzen zu ziehen. Das Tierschutzgesetz bietet dafür die gesetzliche Grundlage.

Einem generellen Verbot der Haltung von Wildtieren im Zirkus kann ich mich aus heutiger Sicht nicht anschließen. Es lässt einerseits unberücksichtigt, dass bestimmte Tiere bei artgerechter Haltung auch in Zirkussen ein Leben ohne „Schmerzen, Leiden und Schäden“ (Definition Tierschutzgesetz) führen können. Des Weiteren gilt es auch, die verfassungsmäßig geschützten Grundrechte von Tierlehrern und Zirkusunternehmern auf Berufsfreiheit hinreichend zu berücksichtigen. Ein Zurschaustellungsverbot wäre verfassungsrechtlich erst dann möglich, wenn eventuell bestehende erhebliche Tierschutzprobleme nicht durch mildere Mittel, insbesondere durch die Zirkusregister-Verordnung behoben werden können.

2008 ist die Zirkusregister-Verordnung in Kraft getreten. Sie schafft die Voraussetzungen, um die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften bei der Wildtierhaltung in Zirkussen besser durchzusetzen. Vor allem kann mit dieser Verordnung Vollzugs-schwierigkeiten begegnet werden, die sich bei der Überwachung aufgrund oft nur kurzer Aufenthalte der Zirkusse an einem Ort ergeben.

Zudem hat die Bundesregierung bei der Novelle des Tierschutzgesetzes 2013 eine Verordnungsermächtigung mit aufgenommen, die ein Verbot bestimmter wildlebender Tiere in Zirkussen ermöglicht. Die Verbotsmöglichkeit besteht künftig dann, wenn bei einzelnen Tierarten Haltung bzw. Transport nicht ohne Schmerzen, Leiden oder Schäden für die Tiere vollzogen werden können.

Ich denke, dass damit eine adäquate Regelung gefunden wurde, die mögliche Tierschutzlücken in den Zirkussen schließt, gleichzeitig aber dem Wunsch vieler Menschen nach Tierdressuren im Zirkus nachkommt.

Wenn neue Erkenntnisse zutage treten, die weitergehende gesetzgeberische Maßnahmen erfordern, bin ich für solche offen.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Harbarth