Frage an Stephan Harbarth bezüglich Recht

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Stephan Harbarth
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Frage von Bernd R. •

Frage an Stephan Harbarth von Bernd R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Harbarth,

in Ihrer Antwort vom 23.02.2016

http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_stephan_harbarth-778-78163--f446200.html#q446200

beziehen Sie sich ausdrücklich auf eine Meinung Ihrer CSU- Kollegin Dr. Launert.
Diese hat aber bislang noch nicht geantwortet auf veröffentlichte Nachfragen z.B. vom 07.02.2016 (1) bezüglich der Hintergründe ihrer Meinungsäußerung.

Daher möchte ich von Ihnen in Erfahrung bringen:
1. Gelangten Sie zu der geschilderten Überzeugung aufgrund zitierfähiger Literaturquellen von international anerkannten Fachleuten aus Psychiatrie und Psychotherapie oder äußerten Sie lediglich eine -mit Frau Dr. Launerts übereinstimmende- Privatüberzeugung?
2. Würden Sie mir ggf. bitte die Literaturquelle übermitteln?
3. Ist Ihrer Überzeugung zufolge davon auszugehen, daß das von Ihnen vermutete veränderte Verhalten
a) des Gutachters
b) des Probanden
der Wahrheitsfindung (bzw. der Vermeidung gerichtlicher Fehlurteile) eher dienlich oder eher abträglich sein würde?
Bitte machen Sie das verständlich.
4. Richter des OLG Hamm hatten 2015 (2) eine Sachverständige "zur Zulassung einer sich am Gespräch nicht beteiligenden Begleitperson angewiesen. Sofern sie allerdings noch zu einem Einvernehmen mit dem Antragsgegner darüber gelangen sollte, dass eine Tonaufzeichnung der Anwesenheit einer Begleitperson vorzuziehen ist,... wäre der Weisung des Senats auch durch die Tonaufzeichnungsmöglichkeit Genüge getan."

Haben diese Richter womöglich -gemessen an Ihren Überzeugungen- falsch entschieden bzw. übersehen, daß die Anwesenheit einer Begleitperson "Einfluss nehmen kann auf das Aussageverhalten der Beteiligten"?

Ich bitte höflichst um vollständige und wahrheitsgemäße Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Rieder

1) http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_silke_launert-778-78618--f450315.html#q450315
2) Az 14 UF 135/14, zitiert: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2015/14_UF_135_14_Beschluss_20150203.html

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Sehr geehrter Herr Rieder,

diese Antwort war eine private Aussage meinerseits.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Harbarth