Frage an Stephan Hösl bezüglich Finanzen

Stephan Hösl MdL
Stephan Hösl
parteilos
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Frage von Manfred B. •

Frage an Stephan Hösl von Manfred B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Hösl,
ich möchte folgende Frage stellen:
Haben sich die Mitglieder des Landtages eine Erhähung ihrer Diäten gebilligt.
Wenn ja,wieviel und wieviel ist davon Steuerfrei.

MfG

M.Butter

Stephan Hösl MdL
Antwort von
parteilos

Sehr geehrter Herr Butter,

vielen Dank für Ihre Anfragen auf www.abgeordnetenwatch.de, die ich wie folgt beantworten möchte:

Das Abgeordnetengesetz des Sächsischen Landtages, in dem unter anderem auch die Abgeordnetenentschädigung geregelt wird, ist nur in der jeweiligen Legislaturperiode gültig.

Normalerweise sollte das Abgeordnetengesetz innerhalb einer Neunmonatsfrist ab Beginn der neuen Legislaturperiode beschlossen werden. Dies hätte also bereits Anfang 2020 geschehen müssen. Aufgrund des Pandemiegeschehens wurde dies jedoch zunächst auf 2021 verschoben. Im Mai 2021 erfolgte die Novellierung des Abgeordnetengesetzes mit einer weiteren Nullrunde für Diäten. Erst im April 2022 soll die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung erfolgen. Darauf einigten sich die Koalitionsparteien gemeinsam.

Die Corona-Pandemie hat den Bürgerinnen und Bürgern auch finanziell viel abverlangt, so dass ich mich von Anfang an intensiv dafür eingesetzt habe, eine Nullrunde bei den Diäten umzusetzen. Ich bin mir – genau wie meine Landtagskollegen – der nach wie vor angespannten Situation in unserem Land bewusst und setze mich auch weiterhin für ein entsprechend verantwortungsvolles Agieren ein.

Für uns ist klar, dass es für die Verabschiedung des Abgeordnetengesetzes niemals einen idealen Zeitpunkt geben wird, da der Sachverhalt, dass wir als Parlament verpflichtet sind, selbst über die Bedingungen für uns Abgeordnete zu entscheiden, seit jeher in der Kritik steht.

Über die Höhe der Diäten lässt sich sicherlich trefflich streiten. Die einen sagen, sie sind zu hoch, andere sagen, Politiker sollten mehr verdienen, aber dafür keinerlei Nebentätigkeiten ausführen dürfen.

Die Sächsische Verfassung sieht in Artikel 42 Absatz 1 vor, dass die Abgeordneten Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben. Besonders vor dem Hintergrund, dass ein Abgeordneter das Mandat nur auf Zeit übertragen bekommt, ist das von Bedeutung.

Die durchschnittliche Diät in den deutschen Länderparlamenten beträgt etwa 6.900 Euro. Die geplante sächsische Abgeordnetenentschädigung von 6.237 Euro (brutto) liegt damit bei 90 Prozent dieses Durchschnitts. In zehn der sechzehn Landtage liegt die Entschädigung höher (6.300 EUR bis 9.300 EUR). In den übrigen fünf Landtagen (darunter sind zwei Teilzeitparlamente) liegen die Diäten niedriger (5.200 EUR bis 6.100 EUR).

Mit der geplanten Erhöhung der Diäten um ca. 300 Euro pro Monat liegen wir im unteren Mittelfeld der deutschen Landtage, hinter Brandenburg und in etwa auf der Höhe von Thüringen. Sie liegt damit auf dem Niveau des Gehalts eines sächsischen Richters oder einer sächsischen Richterin (Entgeltgruppe R2/6) und ordnet sich im Vergleich zu ausgewählten durchschnittlichen Bruttomonatseinkommen (Werte sind exemplarisch und Mittelwerte) auf Ebene eines Bürgermeisters einer bis zu 5.000 Einwohner starken Kommune (6.241EUR) ein.

Die Diäten werden zukünftig an die allgemeine Lohnentwicklung im Freistaat gekoppelt. Damit sind die Diäten wie alle Löhne konjunkturabhängig. Sprich: wenn die Löhne sinken, sinken auch die Diäten.

Neben der Diät erhalten die Parlamentarier noch eine Aufwandspauschale, die der Finanzierung der Abgeordnetentätigkeit dient (u.a. für Wahlkreisbüros, Reisekosten und Öffentlichkeitsarbeit).

Des Weiteren passen wir das Regeleintrittsalter in den Ruhestand an. Abgeordnete haben dann ab dem 67. Lebensjahr einen Rentenanspruch, wenn sie mindestens zehn Jahre im Landtag waren. Die Parlamentarier sind damit künftig in diesem Punkt nicht bessergestellt als andere Arbeitnehmer in Deutschland.

Die Abgeordnetendiät sowie die Altersentschädigung sind zu versteuern. In meinem Fall liegt der Steuersatz aktuell bei 33 %.

Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen natürlich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Hösl
Abgeordneter des Sächsischen Landtags

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