Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes

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Stephan Thomae
FDP
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Frage von Aleksandar I. •

Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes

Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter Thomae,

ich finde es bedauernswert, dass Sie auf die vielen Fragen zur Umsetzung des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes nicht eingehen. Welche Schlüsse darf man als interessiereter (Mit)bürger daraus ziehen?

Wird es aus der angekündigten Reform nichts?
Oder kommt diese, aber zu einem späteren Zeitpunkt?

Ich lebe seit über 20 Jahren in Deutschland, eine Einbürgerunszusicherung habe ich bereits erhalten.
Da für mich die Aufgabe der Staatsangehörigkeit meines Heimatlandes mit erheblichen eigentumsrechtlichen Nachteilen verbunden ist, bin ich an einer Antwort sehr interessiert.

Vielen Dank!

A.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr I.,

Vielen Dank für Ihre Nachricht.

Das Gesetz zur Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts befindet sich derzeit noch in der so genannten Ressortabstimmung der Bundesregierung, wird danach im Kabinett als „Gesetzentwurf der Bundesregierung“ beschlossen und danach dem Deutschen Bundestag zur parlamentarischen Beratung übersandt.

Die FDP ist nicht der Verhinderer der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, sondern im Gegenteil entspricht dieses Reformvorhaben der Beschlußlage der FDP und wurde von der FDP in den Koalitionsvertrag verhandelt. Für uns Freie Demokraten ist wichtig, dass Personen, welche die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben wollen, sprachlich, rechtlich und wirtschaftlich besonders gut integriert sind. Konkret sollte, wer die Deutsche Staatsangehörigkeit erwerben will,

1) wirtschaftlich für den eigenen Unterhalt und der Unterhalt seiner Familie selbst aufkommen können oder in Vollzeit erwerbstätig sein,

2) nicht straffällig geworden sein und sich zur Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung bekennen und

3) sprachlich das Sprachniveau B1 erfüllen, wobei es bei den Angehörigen der so genannten Gastarbeitergeneration ausreichen soll wenn sie sich im Alltag mündlich gut verständlich machen können.

Das Konzept der Mehrstaatlichkeit ist de facto schon jetzt der Normalfall, da viele Menschen in ihren Herkunftsländern ihre vorherige Staatsangehörigkeit gar nicht ablegen können oder eine Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit mit erheblichen rechtlichen oder tatsächlichen Nachteilen verbunden wäre. Diese Realität wollen wir auch im Recht abbilden.

Sind die erforderlichen Kriterien erfüllt, kann die Deutsche Staatsangehörigkeit dann deutlich schneller erworben werden, indem die Wartefristen herabgesetzt werden.

Kurz gefasst: Als Teil der Bundesregierung arbeitet die FDP daran, ein gutes Gesetz vorzulegen. Gute Gesetze brauchen Zeit. Trotzdem bin ich zuversichtlich, dass zeitnah ein Entwurf vom Kabinett beschlossen und in den Bundestag kommen kann. Wir sind ein Einwanderungsland und möchten dies nun noch offensichtlicher zeigen und tatsächlich leben.

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