wann ist mit der Zulassung der doppelten Staatsangehörigkeit für Nicht-EU-Bürger zu rechnen?

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Stephan Thomae
FDP
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Frage von Maria J. •

wann ist mit der Zulassung der doppelten Staatsangehörigkeit für Nicht-EU-Bürger zu rechnen?

Sehr geehrter Herr Thomae,
wann ist mit der Zulassung der doppelten Staatsangehörigkeit für Nicht-EU-Bürger zu rechnen? Gibt es schon einen Zeitplan? Vielen Dank.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau J., 

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

In der Tat haben wir mit unseren Partnerinnen und Partnern von Grünen und SPD im Koalitionsvertrag verabreden können, endlich ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht zu schaffen. Uns als Freien Demokraten ist dieses Thema sehr wichtig und wir wollen das Vorhaben zügig umsetzen. Dass Deutschland kein Einwanderungsland sei, ist eine insbesondere von der Union lange kultivierte Lebenslüge gewesen. Dies hat sich auch im Staatsangehörigkeitsrecht ausgedrückt. Hier gibt es großen Nachholbedarf. 

Neben dem vereinfachten Zugang zur deutschen Staatsbürgerschaft wollen wir auch mehr antragsberechtigte Menschen ermuntern, diese Gelegenheit wahrzunehmen. Ein Teil der vorgesehenen Modernisierung wird auch eine grundsätzlich mögliche Mehrstaatigkeit sein – allerdings nicht ohne jede Beschränkung. Ab der Enkelgeneration der Ersteingebürgerten sollten sich Menschen dann für eine Staatsangehörigkeit entscheiden müssen, wenn nicht ein Grund vorliegt, nachdem bereits jetzt eine zweite Staatsangehörigkeit akzeptiert wird. Das federführende Ministerium ist dabei das Bundesministerium des Innern und für Heimat. Hier läuft derzeit ein Prüfauftrag zur konkreten Umsetzung – ich bitte daher um Verständnis, dass wir keine Angaben zum Zeitplan machen können. Als FDP werden wir die Umsetzung weiterhin eng begleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Thomae

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