Was sagen sie zu der Änderung des Infektionsschutzgesetzes durch das am 24.6. beschlossene Gesetz zur Änderung des Stiftungsrechtes? (Bundestagsdrucksache 19/30938 vom 22.6.2021, (Artikel 9 +10))

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Stephan Thomae
FDP
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Frage von Reinhard G. •

Was sagen sie zu der Änderung des Infektionsschutzgesetzes durch das am 24.6. beschlossene Gesetz zur Änderung des Stiftungsrechtes? (Bundestagsdrucksache 19/30938 vom 22.6.2021, (Artikel 9 +10))

Am Schluss des Gesetzentwurfes, der sonst das Stiftungsrecht betrifft, wurde Artikel 9 und 10 angehängt. Danach darf die Regierung ein Jahr nach der Aufhebung der epidemischen Lage mit Rechtsverordnungen in die Grundrechte eingreifen.
Warum wurde hier zu zwei Themen, die in keinem Zusammenhang zueinander stehen, in einem Beschluss entschieden?
Gab es hier für die Abgeordneten, bei der wichtigen Thematik, genug Zeit zur Beratung? Oder ist der Anhang erst spät in den Gesetzentwurf gekommen? Es gibt ja mehrere Lesungen zu einem Gesetzentwurf.
Hat der Bundestag das Recht, eine getrennte Abstimmung über zwei Teile eines Gesetzentwurfes zu verlangen, die nicht im direkten Bezug zueinander stehen?

Wussten alle Abgeordneten, worum es bei dieser Gesetzesänderung ging?

Kann der Bundestag auch im nach hinein eine Entscheidung anfechten, falls er sich nicht genügend mit einer Thematik auseinandersetzen konnte?
Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Großmann,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Gerne skizziere ich Ihnen diesen parlamentarischen Vorgang, wie er sich für unsere Fraktion darstellte.

In der Tat handelte es sich im Falle dieser Abstimmung um keinen alltäglichen, gleichwohl aber auch nicht um einen absonderlichen Vorgang. Der Deutsche Bundestag befand sich in seiner letzten regulären Sitzungswoche und die Bundesregierung hat ihrerseits einen dringenden rechtlichen Handlungsbedarf beim Infektionsschutzgesetz gesehen. Der Kurzfristigkeit dieser Erkenntnis geschuldet war es aber nicht mehr möglich, ein ordentliches Gesetz in den parlamentarischen Prozess einzubringen (da ein solches zuerst vom Bundestag in die Ausschüsse überwiesen hätte werden müssen). Die Koalitionsfraktionen haben daher ein sogenanntes Artikelgesetz gesucht und mit der von Ihnen angeführten Drucksache ein solches auch gefunden. Ein Artikelgesetz ist ein solches Gesetz, durch das simultan mehrere Gesetze erlassen oder geändert werden können. In einer solchen Vorlage sind die Änderungen der verschiedenen Gesetze als Artikel voneinander getrennt. Auf diesem Wege hat die Große Koalition mit den Artikeln 9 und 10 eine Änderung am Infektionsschutzgesetz (IfSG) vorgenommen.

Ganz grundsätzlich muss sich die Bundesregierung hier mangelnde Sensibilität vorwerfen lassen. Bei einem solch emotionalen Gegenstand wie dem IfSG halte ich es für töricht einen verkürzten Weg einzuschlagen und auf diese Weise weiteren Anlass für Kritik zu ebnen. Nichtsdestotrotz kann ich Sie beruhigen: Es handelte sich um derart kurze Änderungsanträge, dass die Abgeordneten genügend Zeit hatten, sich mit diesen zu befassen. Die Bundesregierung wollte eine weitere Verlängerung der Verordnungsermächtigungen auch über die im Bundestag hinaus festgestellte epidemische Lage ermöglichen – dies haben wir in der Sache abgelehnt.

Ihnen wünsche ich alles Gute und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Stephan Thomae"

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. Robert Wilke

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