Frage von Dr.med.Richard H. • 13.08.2021
Antwort von Stephanie Aeffner Bündnis 90/Die Grünen • 20.09.2021
Die Ausübung der Prostitution unterliegt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der Berufsfreiheit nach Art. 12 GG
Die Ausübung der Prostitution unterliegt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der Berufsfreiheit nach Art. 12 GG
Mittlerweile ist meines Wissens vereinbart, dass Deutschland von seinen übrig gebliebenen Impfdosen 30 Mio. an Entwicklungsländer abgibt