Wie werden Auszubildende bei den steigenden Treibstoffkosten (durch CO2 Steuer und Anstieg des Rohölpreises) angemessen berücksichtigt?

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Sven-Christian Kindler
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Frage von Marcel P. •

Wie werden Auszubildende bei den steigenden Treibstoffkosten (durch CO2 Steuer und Anstieg des Rohölpreises) angemessen berücksichtigt?

Sehr geehrter Herr Kindler,
aus gegebenem Anlass bitte ich um Stellungnahme, inwiefern Auszubildende bei den steigenden Treibstoffkosten angemessen berücksichtigt werden.
Es wird eine höhere Pendlerpauschale diskutiert. Bitte teilen Sie mir mir, wie diese einen Auszubildenden in betrieblicher Erstausbildung beim Ausgleich der steigenden Treibstoffkosten helfen soll. Gering verdienende Auszubildende zahlen im Regelfall keinerlei Lohnsteuer, wodurch eine Geltendmachung über die Steuern wenig zielführend für diese Gruppe ist.
Ich bitte Sie daher dingend den aktuellen Kurs zu überdenken und auch Auszubildende angemessen zu berücksichtigen! Ich bin kurz davor, meine Ausbildung in den letzten Monaten abzubrechen, weil ich mir die Wegstrecke von 60km nicht mehr leisten kann!
Mit freundlichen Grüßen
M.

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Lieber Herr P.,

 

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre Sorgen infolge der drastisch gestiegenen Treibstoffkosten können wir gut nachvollziehen und hoffen sehr, dass Sie Ihre Ausbildung wie geplant beenden können.

 

Um die finanziellen Auswirkungen für Sie und alle Menschen in unserem Land abzumildern, haben wir ein großes Entlastungspaket in Höhe von über 30 Milliarden Euro geschnürt.

 

Uns ist durchaus bewusst, dass Menschen mit geringen Einkommen, wie bspw. Auszubildende, nur begrenzt profitieren. Gerade für die Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler haben wir als Maßnahme, die die soziale Schieflage etwas abmildern soll, seit dem Jahr 2021 die Möglichkeit geschaffen, eine sog. Mobilitätsprämie nach den §§ 101 bis 109 des Einkommensteuergesetzes zu beantragen. Diese bewirkt, dass auch Menschen, die aufgrund der Höhe ihres Einkommens keine Einkommen- oder Lohnsteuerzahlen, dennoch eine Erstattung für die gestiegenen Kraftstoffpreise erhalten können. Diese Mobilitätsprämie wird durch das Entlastungspaket aktuell auch vorzeitig angehoben. Informieren Sie sich gern über die Inanspruchnahme dieser Entlastungsmaßnahme. Ohne Ihre steuerlichen Verhältnisse zu kennen, gehen wir jedoch davon aus, dass Sie hierdurch eine zusätzliche Entlastung erhalten werden.

 

Ebenso wollen wir zukünftig  jedem Menschen in diesem Land durch ein Klimageld eine Kompensation für den stets ansteigenden CO2-Preis zukommen lassen. Dieser soll so ausgestaltet werden, dass Menschen, die weniger CO2-Ausstoß verursachen einen finanziellen Vorteil erhalten und Menschen mit hohem CO2-Ausstoss dafür zahlen müssen. Hier laufen die Arbeiten jedoch derzeit noch und wir müssen uns mit den Koalitionspartnern auf eine sinnvolle Ausgestaltung verständigen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Sven-Christian Kindler

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