Ein Parteienverbot ist ein Instrument unserer Rechtsordnung, das von den Vätern und Müttern des Grundgesetzes als wichtiges Werkzeug der wehrhaften Demokratie in die Verfassung aufgenommen wurde. Für Verbotsverfahren gibt es jedoch aus gutem Grund erhebliche verfassungsrechtliche Hürden, weshalb ein Verbotsantrag auf einer soliden rechtlichen Basis stehen muss.
Der Grünen Bundestagsfraktion ist die Möglichkeit von Sukzessivänderungen (nur Vornamensänderung ohne Personenstandsänderung) ein wichtiges Anliegen, für dessen Aufnahme in das Selbstbestimmungsgesetz sie sich im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren einsetzen wird.
Die Grüne Bundestagsfraktion ist sich darüber bewusst, wie wichtig die Ermöglichung eines binären Passes für nicht-binäre Menschen ist.
Aktuell befindet sich der Entwurf für ein Selbstbestimmungsgesetz im parlamentarischen Verfahren und die Ampel-Fraktionen verhandeln Änderungen und Verbesserungen am Gesetzesentwurf.
Für solche Namensänderungen gelten die allgemeinen Vorschriften des Namensrechts, die durch das SBGG nicht geändert werden.
Ich nehme die kritischen Stimmen aus der Community sehr ernst und werde mich auch weiterhin mit aller Kraft dafür einsetzen, dass alle Menschen unabhängig von Geschlecht und sexueller Identität selbstbestimmt und frei leben können.