Warum haben sie beim GKV Gesetz dafür gestimmt?
Ich möchte es verstehen….
Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihre Frage, warum ich dem Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung zugestimmt habe.
Ausschlaggebend für meine Zustimmung war die schwierige finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherung. Deutschland verfügt über eines der teuersten Gesundheitssysteme der Welt, erreicht im internationalen Vergleich aber trotz der hohen Ausgaben nicht überall eine entsprechend gute Versorgungsqualität. Gleichzeitig sind die Ausgaben der Krankenkassen in den vergangenen Jahren deutlich stärker gestiegen als ihre Einnahmen. Versicherte und Arbeitgeber haben darauf bereits mit Zusatzbeiträgen in Rekordhöhe reagiert. Allein über die Zusatzbeiträge werden inzwischen rund 65 Milliarden Euro im Jahr finanziert. Weitere deutliche Beitragserhöhungen können wir Beschäftigten, Rentnerinnen und Rentnern sowie ihren Arbeitgebern nicht einfach zumuten.
Die von der Bundesregierung eingesetzte Finanzkommission Gesundheit hatte deshalb 66 Vorschläge zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung vorgelegt. Ausgangspunkt war zunächst eine erwartete Finanzierungslücke von 15,3 Milliarden Euro für 2027 und von rund 40 Milliarden Euro bis 2030.
Für mich ist zugleich wichtig: Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist kein grundlegendes Reformgesetz und auch kein Wunschgesetz der SPD-Bundestagsfraktion. Es ist ein Spargesetz und kann nur eine Übergangslösung sein. Die Alternative, die Finanzierungslücke kurzfristig durch immer höhere Zusatzbeiträge zu schließen, wäre aber auch nicht verantwortbar.
Deshalb war für uns als SPD-Bundestagsfraktion entscheidend, die Lasten möglichst breit zu verteilen und den ursprünglichen Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren zu verändern. Versicherte waren durch die stark gestiegenen Zusatzbeiträge bereits erheblich in Vorleistung gegangen. Auch Leistungserbringer, Pharma- und Hilfsmittelhersteller, Krankenkassen und der Bund tragen zur Stabilisierung bei.
Gerade bei den unmittelbaren Belastungen für Versicherte konnten wir einige wichtige Änderungen erreichen:
Familienversicherung: Ehepartnerinnen und Ehepartner können weiterhin beitragsfrei familienversichert bleiben, wenn Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr im Haushalt leben. Im ursprünglichen Entwurf sollte diese Ausnahme nur bis zum siebten Lebensjahr gelten. Der Beitragszuschlag für andere bislang beitragsfrei mitversicherte Ehepartner wurde zudem auf 2,5 Prozent begrenzt. Die beitragsfreie Familienversicherung für Kinder selbst bleibt bestehen.
Zuzahlungen: Die Zuzahlungen etwa für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel steigen zwar einmalig von bislang mindestens 5 und höchstens 10 Euro auf 7,50 bis 15 Euro. Die ursprünglich vorgesehene automatische Dynamisierung und damit regelmäßige weitere Erhöhung wurde jedoch aus dem Gesetz gestrichen. Auch die Belastungsgrenzen von grundsätzlich zwei Prozent beziehungsweise einem Prozent für chronisch Kranke bleiben bestehen.
Krankengeld: Weitergehende Kürzungen beim Krankengeld wurden im parlamentarischen Verfahren verhindert. Ebenfalls nicht Gesetz geworden sind zusätzliche Belastungen wie Karenztage oder die Wiedereinführung einer Praxisgebühr.
Versorgung: Haus- und kinderärztliche Leistungen bleiben grundsätzlich entbudgetiert. Auch beim Pflegebudget und bei weiteren Versorgungsbereichen wurden gegenüber den ursprünglichen Planungen Schutzregelungen erhalten beziehungsweise nachgebessert.
Richtig ist, dass das Gesetz für Versicherte und auch für viele Beschäftigte und Leistungserbringer im Gesundheitswesen Belastungen mit sich bringt. Ein Spargesetz allein löst die strukturellen Probleme unseres Gesundheitswesens nicht. Entscheidend ist daher, dass jetzt weitere Reformen folgen müssen. Dazu gehören insbesondere eine bessere Krankenhausstruktur, eine Reform der Notfallversorgung, eine stärkere Primärversorgung, die Weiterentwicklung des Apothekenwesens und eine konsequentere Digitalisierung. Unser Gesundheitssystem muss nicht nur finanziell stabiler, sondern zugleich effizienter und für Patientinnen und Patienten besser werden.
Vor diesem Hintergrund habe ich dem Gesetz zugestimmt: nicht, weil ich jede einzelne Regelung für richtig halte, sondern weil kurzfristig gehandelt werden musste, um einen weiteren starken Anstieg der Krankenkassenbeiträge zu verhindern, und weil wir den ursprünglichen Entwurf im parlamentarischen Verfahren an wichtigen Stellen ändern konnten. Jetzt kommt es darauf an, die angekündigten Strukturreformen tatsächlich umzusetzen und bei Fehlentwicklungen nachzusteuern.
Mit freundlichen Grüßen
Svenja Schulze
