Warum zahlen nicht alle Bürger in die Rentenkasse, gesetzliche Krankenkasse ein. Warum werden nicht alle Bürger bei Rente und Krankheit gleich behandelt.
Beamte gehen früher in Pension und erhalten mehr Ruhestandsgeld als Rentner. Mediziner haben ihr eigenes Rentensystem.
Privatpatienten werden bevorzugt und schneller behandelt!
Sehr geehrter Herr N.,
Sie sprechen mit Ihrer Frage einen wichtigen Punkt an: Warum haben wir bei der Absicherung gegen Krankheit und im Alter unterschiedliche Systeme – und warum gelten nicht für alle Bürgerinnen und Bürger dieselben Regeln?
Die unterschiedlichen Systeme sind historisch gewachsen. Das bedeutet aber nicht, dass sie unverändert bleiben müssen. Die SPD setzt sich sowohl in der Krankenversicherung als auch bei der Alterssicherung dafür ein, die solidarische Finanzierung zu stärken und mehr Menschen in die gemeinsamen Sicherungssysteme einzubeziehen. Dabei muss man unterscheiden zwischen dem, was wir als SPD langfristig erreichen wollen, und dem, was wir derzeit gemeinsam mit CDU und CSU in der Bundesregierung umsetzen können. Das „Nebeneinander von privater und gesetzlicher Krankenversicherung“ werde von vielen Menschen als „Gerechtigkeitsproblem“ betrachtet, sagte aber auch der Bundeskanzler ganz aktuell.
Die Trennung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung sehen wir seit Langem kritisch. Unterschiedliche Vergütungen können dazu führen, dass der Versicherungsstatus Einfluss auf den Zugang zu ärztlicher Versorgung und auf Wartezeiten hat. Im SPD-Programm zur Bundestagswahl 2025 haben wir deshalb ausdrücklich das Ziel formuliert, allen Menschen unabhängig von Einkommen und Versicherungsstatus den gleichen Zugang zu einer hochwertigen medizinischen Versorgung zu ermöglichen. Unser langfristiges Ziel ist eine solidarische Bürgerversicherung. An ihrer Finanzierung sollen alle beteiligt sein, und die Beiträge sollen sich stärker an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit orientieren.
Dieses Ziel konnten wir in den Koalitionsverhandlungen mit CDU und CSU allerdings nicht durchsetzen. Eine Bürgerversicherung ist deshalb nicht Bestandteil des geltenden Koalitionsvertrages. Sie bleibt eine eigenständige sozialdemokratische Forderung.
Was wir gemeinsam in der Koalition umsetzen, sind jedoch Schritte, die die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung auf eine breitere Grundlage stellen und den Zugang zur medizinischen Versorgung verbessern sollen.
Dazu gehört auch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze. Im Rahmen der 2026 beschlossenen GKV-Finanzreform wird die Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2027 einmalig um 300 Euro im Monat zusätzlich zur regulären jährlichen Anpassung an die Lohnentwicklung erhöht. Dadurch wird bei hohen Einkommen ein größerer Teil des Einkommens zur Finanzierung der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung herangezogen.
Das ist ein konkreter Schritt hin zu einer stärkeren Beteiligung höherer Einkommen. Er löst allerdings die grundsätzliche Frage, die Sie aufwerfen, noch nicht: Auch künftig bestehen gesetzliche und private Krankenversicherung nebeneinander. Gutverdienende Privatversicherte oder Beamtinnen und Beamte werden durch die höhere Beitragsbemessungsgrenze nicht automatisch in die gesetzliche Krankenversicherung einbezogen. Genau hier geht die Forderung der SPD nach einer Bürgerversicherung weiter.
Auch beim Zugang zur ärztlichen Versorgung haben wir im Koalitionsvertrag Verbesserungen vereinbart. Wartezeiten sollen verringert und der Zugang zu Fachärztinnen und Fachärzten verbindlicher organisiert werden. Vorgesehen ist unter anderem eine Termingarantie: Wird ein medizinisch notwendiger Facharzttermin festgestellt, sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen diesen innerhalb eines festgelegten Zeitraums vermitteln.
Die kurzfristige Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung ersetzt für uns jedoch nicht die grundsätzliche Diskussion darüber, wie das System solidarischer und gerechter finanziert werden kann. Die Bürgerversicherung bleibt deshalb ein Ziel der SPD.
Auch bei der Altersvorsorge gibt es verschiedene Systeme. Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Beamtinnen und Beamte erhalten dagegen eine Beamtenversorgung, die aus öffentlichen Haushalten finanziert wird.
Für bestimmte freie Berufe gibt es wiederum berufsständische Versorgungswerke. Dazu gehören beispielsweise Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Architektinnen und Architekten oder Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und Mitglied eines solchen Versorgungswerks ist, kann sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen.
Ihren Hinweis, Beamtinnen und Beamte könnten generell früher in den Ruhestand gehen, möchte ich allerdings etwas differenzieren. Für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte liegt die Regelaltersgrenze grundsätzlich ebenfalls bei 67 Jahren. Für einzelne Berufsgruppen – beispielsweise Teile von Feuerwehr, Polizei oder Bundeswehr – gibt es aufgrund der besonderen beruflichen Belastungen besondere Altersgrenzen. Gesetzliche Rente und Beamtenversorgung werden zudem nach unterschiedlichen Regeln berechnet, weshalb sich einzelne Prozentsätze nicht unmittelbar miteinander vergleichen lassen.
Die grundsätzliche Frage bleibt aber bestehen: Warum sind nicht alle Erwerbstätigen an einem gemeinsamen Alterssicherungssystem beteiligt?
Auch hier will die SPD langfristig mehr Gemeinsamkeit. Bereits im Programm zur Bundestagswahl haben wir festgehalten, dass wir mehr und langfristig alle Erwerbstätigen in die Solidarität der gesetzlichen Rentenversicherung einbeziehen wollen. Als ersten Schritt haben wir dabei insbesondere die bessere Absicherung von Selbstständigen genannt.
Im Koalitionsvertrag mit CDU und CSU konnte eine vollständige Erwerbstätigenversicherung zunächst nicht vereinbart werden. Vereinbart wurde aber unter anderem, die gesetzliche Rente als tragende Säule der Alterssicherung zu stabilisieren. Inzwischen sind die Reformüberlegungen deutlich weitergegangen. Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission hat im Juni 2026 insgesamt 33 Empfehlungen vorgelegt. Als langfristiges Leitbild nennt sie ausdrücklich eine Erwerbstätigenversicherung, in die neben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern perspektivisch auch Selbstständige, Beamtinnen und Beamte, Abgeordnete und weitere bislang nicht einbezogene Gruppen aufgenommen werden.
Das geschieht allerdings schrittweise. Zunächst sollen insbesondere neue Selbstständige, die bislang keinem obligatorischen Alterssicherungssystem angehören, verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Auch Abgeordnete sollen nach den Empfehlungen künftig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Bei Beamtinnen und Beamten ist dagegen zunächst keine sofortige Überführung aller bestehenden Beschäftigungsverhältnisse in die gesetzliche Rentenversicherung vorgesehen. Rentenreformen sollen aber wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen werden.
Aus Sicht der SPD bleibt die grundsätzliche Richtung dennoch klar: Die gesetzliche Rentenversicherung soll langfristig zu einer Erwerbstätigenversicherung weiterentwickelt werden. Je mehr Erwerbstätige sich an einem gemeinsamen System beteiligen, desto breiter steht dieses System auf der Finanzierungsseite und desto stärker wird die gemeinsame Verantwortung für die Alterssicherung.
Mit freundlichen Grüßen
Svenja Schulze
