Frage an Svenja Stadler bezüglich Recht

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Svenja Stadler
SPD
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Frage von Christoph W. •

Frage an Svenja Stadler von Christoph W. bezüglich Recht

Sehr geehrter Frau Stadler,

diese Woche soll entschieden werden, dass die Bundesländer Kompetenzen aufgrund der Corona-Pandemie abtreten. Dies ist im Grundgesetz nicht vorgesehen. Liest man z.B. bei Wikipedia unter "Förderalismus" nach, findet man Sätze wie "In der Bundesrepublik ist der Föderalismus durch Artikel 20 des Grundgesetzes ein Staatsstrukturprinzip und somit grundlegender Teil des politischen Systems. Die Ewigkeitsklausel legt fest, dass er unabänderlich festgeschrieben ist." oder "Auch keine verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit des Deutschen Bundestages und des Bundesrates darf die föderale Struktur und Organisation der Bundesrepublik aufheben."
Wie stehen Sie als Sozialdemokratin diesem - meiner Meinung nach demokratieschädlichen und beängstigenden- Ansatz gegenüber?

Mit freundlichen Grüßen
Christoph Welker

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Welker,

Vielen Dank für Ihre Frage zur Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes. Der Föderalismus wird durch die „Bundesnotbremse“ nicht abgeschafft. Geregelt ist lediglich, dass bei Überschreiten einer Inzidenz von 100 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt dort bundeseinheitliche Maßnahmen das Infektionsgeschehen eindämmen sollen. Zudem sind die Regelungen der bundeseinheitlichen Notbremse bis zum 30. Juni befristet und jede Änderung bedarf der Zustimmung des Bundestages.

Ich finde es gut und richtig, dass wir diese bundeseinheitliche Notbremse in das Infektionsschutzgesetz aufgenommen haben. Sie sorgt für Klarheit, welche Maßnahmen bei welchem Infektionsgeschehen gelten sollen.
Für mich persönlich waren zudem folgende Punkte zentral:
- Kinder haben im Freien die Möglichkeit, in Gruppen bis zu 5 Kindern gemeinsam mit einem Getestetem Trainer Sport zu treiben
- die Ausgangsbeschränkung wurde dahingehend verändert, dass sie erst ab 22.00 Uhr gilt und bis 24.00 Uhr Spaziergänge etc. möglich bleiben
- Beschäftigte – unabhängig von der Inzidenz – haben künftig Anspruch auf zwei Tests pro Woche.
- der Anspruch auf Homeoffice wird erweitert. Eltern, die sich wegen der Kontaktbeschränkungen um die Kinder kümmern, werden mit zusätzlichen Kinderkrankentagen entlastet (30 Tage pro Kind – 10 mehr als bisher; Alleinerziehende 60 Tage – 20 mehr als bisher)

Zudem haben wir vereinbart, zwei Milliarden Euro für ein Corona-Aufhol-Paket in die Hand zu nehmen. Das finde ich besonders wichtig leiden unter den Einschränkungen vor allem die Kinder und Jugendliche. Das Geld fließt in Nachhilfeangebote, soziale Arbeit in den Bildungseinrichtungen, in Mehrgenerationenhäuser, in Jugendfreiwilligendienste, in kinder- und jugendgerechte Bildungs- und Erholungsangebote. Denn für mich ist klar, wir müssen für Maßnahmen eintreten, die ein Leben mit Corona ermöglichen.

Ich hoffe, ich konnte erläutern, worum es bei der Bundesnotbremse geht und verbleibe mit freundlichen Grüßen,
Svenja Stadler

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