Können Sie sich dafür einsetzen, dass MPU Anordnungen nach §13a FeV in Deutschland einheitlicher erfolgen und regionale Beliebigkeit bei der Entscheidung für Cannabismissbrauch reduzieren?

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Swantje Michaelsen
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Frage von Manuel C. •

Können Sie sich dafür einsetzen, dass MPU Anordnungen nach §13a FeV in Deutschland einheitlicher erfolgen und regionale Beliebigkeit bei der Entscheidung für Cannabismissbrauch reduzieren?

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Vielen Dank für Ihre Zuschrift. Die Qualität und Einheitlichkeit der durchgeführten Medizinisch-Psychologischen-Untersuchungen (MPU) ist sehr wichtig für die Verkehrssicherheit, denn das Ziel ist es zu überprüfen, ob eine Person geeignet ist für die Fahrerlaubnis, ob eine Person also geeignet ist mit einem motorisierten Fahrzeug am Straßenverkehr teilzunehmen. Der Gesetzgeber hat dafür in der Fahrerlaubnisverordnung einen Katalog mit Kriterien zur Fahreignung festgeschrieben (siehe Anlage 4 FeV). Eignungszweifel können mit den MPUs bestätigt oder ausgeräumt werden.

Die Qualitätssicherung der in allen Ländern durchgeführten MPUs wird federführend von der BASt (Bundesanstalt für Straßenwesen, untergeordnete Behörde des Bundesverkehrsministeriums) durchgeführt. Die MPU selbst baut sich auf, auf den Begutachtungsleitlinien zur Fahreignung, die die BASt auf Grundlage der Fahrerlaubnis-Verordnung veröffentlicht. Basierend darauf erarbeiten die Fachgesellschaften DGVP (Deutsche Gesellschaft für Verkehrspsychologie) und DGVM (Deutsche Gesellschaft für Verkehrsmedizin e.V.) die Leitlinien für die MPUs, mit denen die Prüfgesellschaften TÜV und Dekra die Untersuchungen durchführen. Die jeweiligen Begutachtungsleitlinien und Leitlinien für die MPUs werden mit jeder Verordnungs-Novelle überarbeitet und neu veröffentlicht.

Viele Grüße!

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