Planen Sie im Rahmen der Notfallreform die berufsrechtliche Approbation für Notfallsanitäter sowie eine zweijährige RS-Ausbildung, um fiskalische Ineffizienz und Ressourcenfehlsteuerung zu beenden?
Als B.Sc. Psychologin und Rettungssanitäterin (RTW/KTW/ITW) belege ich empirisch eine signifikante Linksschiefe der psychophysischen Belastung im Einsatzdienst. Die defizitäre Psychotherapiereform induziert eine massive Fehlallokation: Psychiatrische Notfallbilder (z. B. dissoziative Störungen) werden mangels ambulanter Akutstrukturen systemisch fehlgeleitet. Ein Transport generiert Systemkosten von 800–1.600 € – oft mehrfach wöchentlich pro Patient –, ohne kausale therapeutische Intervention. Diese pathogene „Low Control“-Konstellation führt zu strukturellem Verschleiß und konterkariert eine nachhaltige Erwerbsbiografie. Meine Forschung (Masterarbeit) fordert eine evidenzbasierte Reform: Die berufsrechtliche Approbation für Notfallsanitäter zur rechtssicheren SGB V-Disposition sowie eine zweijährige RS-Ausbildung zur Steigerung der klinischen Kompetenz und Schaffung durchlässiger Bildungsbiografien (Studium ohne Abitur nach 5 Jahren Praxis). Wie korrigieren Sie diese Evidenzdefizite?
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Frage und die Einblicke aus Ihrer Tätigkeit im Rettungsdienst sowie Ihrer wissenschaftlichen Arbeit.
Sie sprechen mehrere Probleme an, die wir auch aus parlamentarischen Anhörungen und Gesprächen mit Beschäftigten im Gesundheitswesen kennen: die zunehmende Inanspruchnahme des Rettungsdienstes für psychosoziale und psychiatrische Krisen, die Überlastung der Notfallstrukturen sowie die oftmals unzureichende Verzahnung zwischen Rettungsdienst, ambulanter Versorgung und psychiatrischen Hilfesystemen.
Im Rahmen der Notfallreform verfolgt die SPD das Ziel, Patientinnen und Patienten schneller in die jeweils richtige Versorgungsebene zu steuern. Dazu gehören insbesondere integrierte Leitstellen, gemeinsame Notfallleitstrukturen von Rettungsdienst und ärztlichem Bereitschaftsdienst sowie der Ausbau geeigneter ambulanter Versorgungsangebote. Gerade bei psychiatrischen und psychosozialen Krisen besteht erheblicher Handlungsbedarf, damit nicht allein mangels Alternativen ein kostenintensiver Transport in die Notaufnahme erfolgt.
Zur Frage einer berufsrechtlichen Approbation für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter: Wir erkennen die hohe fachliche Kompetenz dieses Berufsstandes ausdrücklich an. Die SPD unterstützt eine Weiterentwicklung der Handlungskompetenzen und die Schaffung größerer Rechtssicherheit für eigenverantwortliche Maßnahmen im Einsatz. Ob hierfür eine Approbation nach dem Vorbild akademischer Heilberufe der richtige Weg ist, wird derzeit jedoch unterschiedlich bewertet. Aus unserer Sicht muss jede Reform patientensicher, bundesweit einheitlich und eng mit den Ländern sowie den medizinischen Fachgesellschaften abgestimmt werden. Die Länderzuständigkeit (Berufsrecht in der Notfallrettung) ist dabei zu berücksichtigen. Hier bräuchte es bundesweite Standards, um eine Zersplitterung zu vermeiden. Entscheidend ist, dass qualifizierte Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter rechtssicher handeln können und ihre Kompetenzen dem tatsächlichen Versorgungsbedarf entsprechen.
Die von Ihnen angesprochene Weiterentwicklung der Ausbildung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern verdient eine sachliche Prüfung. Höhere Qualifikationsstandards können zur Versorgungsqualität beitragen und attraktivere Karrierewege schaffen. Gleichzeitig müssen wir berücksichtigen, dass die personelle Sicherstellung des Rettungsdienstes insbesondere in ländlichen Regionen gewährleistet bleiben muss. Deshalb wären die Auswirkungen auf Personalgewinnung, Finanzierung und Kompetenzabgrenzung sorgfältig zu evaluieren.
Den Gedanken durchlässiger Bildungsbiografien unterstützen wir grundsätzlich. Die SPD setzt sich seit Langem für mehr Aufstiegsmöglichkeiten unabhängig vom klassischen Bildungsweg ein. Berufserfahrung sollte stärker als bisher für den Zugang zu Hochschulstudiengängen und für akademische Weiterqualifikationen anerkannt werden.
Ihre Kritik an Fehlsteuerungen im Bereich psychischer Krisen nehme ich ernst. Aus meiner Sicht liegt ein wesentlicher Schlüssel in einer besseren ambulanten und gemeindenahen Versorgung, dem Ausbau von Krisendiensten sowie einer stärkeren Vernetzung zwischen Rettungsdienst, Psychiatrie und Psychotherapie. Dadurch können unnötige Transporte und stationäre Vorstellungen reduziert und gleichzeitig die Versorgung der Betroffenen verbessert werden.
Ihre Hinweise zur empirischen Belastungssituation im Rettungsdienst und zu möglichen Reformansätzen sind Hinweise, die ich mit in das anstehende parlamentarische Verfahren mitnehmen kann, um die Weiterentwicklung der Notfallversorgung und der Gesundheitsberufe auszugestalten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Dr. Tanja Machalet
