Label
Sie entscheiden als Ausschussvorsitzende, wer am 22.6. als Sachverständige gehört wird. Haben Sie die BPtK eingeladen oder bleibt die Stimme der Psychotherapeuten bei dieser Anhörung ungehört?

Lachend am Geländer
Tanja Machalet
SPD
67 %
53 / 79 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Waldemar S. •

Sie entscheiden als Ausschussvorsitzende, wer am 22.6. als Sachverständige gehört wird. Haben Sie die BPtK eingeladen oder bleibt die Stimme der Psychotherapeuten bei dieser Anhörung ungehört?

Der Bund entzieht der GKV jährlich ca. 70 Mrd. € für versicherungsfremde Leistungen, die
Bundesaufgaben sind, u. a. die beitragsfreie Familienmitversicherung (Art. 6
GG), belegt durch BAS, WIdO, GKV-Spitzenverband, IGES-Institut.
Das
kürzt zudem den Bundeszuschuss um 2 Mrd. € auf 12,5 Mrd. €.
Die TK-Analyse zeigt: 1€ in Psychotherapie spart 3,26€ Folgekosten —
Budgetierung verschärft also Kosten, statt sie zu senken. Würde korrigiert,
sänke der Beitragssatz um ca. 4,5 Punkte: eine Pflegekraft mit 2.500€
brutto hätte ca. 705 €/Jahr mehr netto.
Ein fairer Anhörungs- und Abwägungsprozess sollte diese Perspektive einschließen.
Ich bin Kinder- und Jugendpsychotherapeut mit GKV-Zulassung in Berlin.

Lachend am Geländer
Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr S.,

 

die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) war am 22. Juni als Sachverständigenorganisation geladen, wie Sie in der Tagesordnung nachlesen können:

https://www.bundestag.de/resource/blob/1184828/to_049_GKV.pdf

 

Sie hat auch eine Stellungnahme eingereicht:

https://www.bundestag.de/resource/blob/1187812/21-14-0092-9-BPtK-GKV-nicht-barrierefrei.pdf

 

Zudem war sie auch in der öffentlichen Anhörung „Psychotherapeutische Versorgung“ am 20. Mai geladen:

https://www.bundestag.de/resource/blob/1174454/Anlage-2-Liste-Auskunftspersonen.pdf

Welche Sachverständige geladen werden, handeln die Fraktionen untereinander aus. Als Ausschussvorsitzende haben ich hierauf keinen Einfluss. Die Fraktionen machen jeweils Vorschläge und kommen dann zu einer geeinten Liste. Diese werden dann vom Ausschuss zur Einreichung von Stellungnahmen aufgefordert. Nicht alle Sachverständigen reichen dann aber auch eine Stellungnahme ein. Es kommen zudem nicht alle Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung zu Wort, wenn besonders viele Sachverständige geladen sind, daher auch die schriftliche Einreichung und Veröffentlichung, um die Stellungnahmen zu dokumentieren und nachlesbar zu machen.

 

Ich hoffe, mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben.

Ihre Dr. Tanja Machalet

Was möchten Sie wissen von:
Lachend am Geländer
Tanja Machalet
SPD

Weitere Fragen an Tanja Machalet