Wann wird die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung gesetzlich gesichert?
Sehr geehrt Frau T.,
die Reform der Psychotherapeutenausbildung kann nur funktionieren, wenn dann Absolventinnen und Absolventen nach dem Studium auch tatsächlich eine realistische Möglichkeit haben, ihre Weiterbildung zu absolvieren. Denn wenn die Weiterbildung nicht auskömmlich finanziert wird, betrifft das nicht nur die Absolventinnen und Absolventen, sondern langfristig auch den Zugang zu psychotherapeutischer Versorgung. Wir haben uns deshalb im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Finanzierung der Weiterbildung in der Psychotherapie sicherzustellen. Das ist auch notwendig.
Mit dem am 1. Januar 2026 in Kraft getretenen „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP)“ wurden auch schon erste Regelungen eingeführt. Diese sehen vor, dass Weiterbildungsambulanzen einen Anteil von mindestens 40 Prozent der Vergütung, die sie von den Krankenkassen für Therapieleistungen von Psychotherapeut*innen in Weiterbildung (PtW) erhalten, an die Auszubildenden auszahlen müssen.
Ein konkretes Datum für eine weitergehende gesetzliche Regelung lässt sich derzeit leider noch nicht nennen. Dafür müssen noch Fragen der konkreten Ausgestaltung und Finanzierung geklärt werden und die aktuellen Gesundheitsreformpakete binden zudem viele Kapazitäten im Gesundheitsministerium und im Bundestag. Der SPD-Fraktion ist es aber wichtig, dass hier eine tragfähige Lösung gefunden wird, was Ausdruck ihrer schon länger vertretenen Linie ist, psychische Gesundheit und psychotherapeutische Versorgung zu stärken. Gute psychotherapeutische Versorgung braucht gut ausgebildete Fachkräfte – und dafür braucht es verlässliche Rahmenbedingungen in der Weiterbildung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Dr. Tanja Machalet
