Warum müssen Patienten erst durch Folgeerkrankungen wie Diabetes „kranker werden“, um eine Kostenübernahme für GLP-1-Rezeptoragonisten (Abnehmspritzen) zu erhalten?
Sehr geehrte Frau Abgeordnete Machalet,
ich wende mich mit einer drängenden Frage an Sie: Warum werden GLP-1-Rezeptoragonisten (Wegovy, Ozempic, etc.) bei Adipositas nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen? Aktuell scheint eine Kostenübernahme erst möglich, wenn Folgeerkrankungen wie Diabetes bereits manifest sind.
Dieses Vorgehen ist aus meiner Sicht ineffizient und sozial ungerecht. Es mutet absurd an, erst das Eintreten schwerer Folgeschäden abzuwarten, anstatt die Ursache, die chronische Krankheit Adipositas, zu behandeln. Zudem entsteht so eine Zweiklassenmedizin: Nur Wohlhabende können sich die wirksame Therapie leisten, während viele Betroffene trotz medizinischer Indikation leer ausgehen.
Wie bewerten Sie diese soziale Ungerechtigkeit? Plant die Politik eine Aufnahme in den Leistungskatalog, um diese Präventionslücke zu schließen?
Über eine Antwort & Ihre Einschätzung als Vorsitzende des Gesundheitsausschusses würde ich mich freuen.
Freundliche Grüße
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und für das wichtige Thema, das Sie ansprechen. Ich teile Ihre Einschätzung, dass Adipositas eine chronische Erkrankung ist und nicht auf individuelles Fehlverhalten reduziert werden darf. Sie ist mit erheblichen gesundheitlichen Risiken verbunden und verdient eine angemessene medizinische Behandlung. Deshalb ist es nachvollziehbar, dass viele Betroffene die derzeitige Versorgung als unzureichend empfinden.
Der Grund dafür, dass Medikamente wie Wegovy derzeit in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich nicht zur Behandlung der Adipositas erstattet werden, liegt allerdings nicht in einer politischen Entscheidung gegen die Behandlung von Adipositas. Vielmehr gilt in Deutschland seit vielen Jahren eine gesetzliche Regelung, nach der Arzneimittel, die überwiegend der Gewichtsreduktion dienen, von der Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen sind. Diese Regelung stammt aus einer Zeit, in der entsprechende Medikamente deutlich anders bewertet wurden als die heute verfügbaren GLP-1-Rezeptoragonisten.
Sie sprechen einen wichtigen Widerspruch an: Aus medizinischer Sicht ist Prävention häufig sinnvoller als die Behandlung bereits eingetretener Folgeerkrankungen. Gleichzeitig muss der Gesetzgeber bei einer möglichen Erweiterung des Leistungskatalogs auch Fragen der medizinischen Evidenz, der Versorgungsgerechtigkeit und der Finanzierbarkeit berücksichtigen. GLP-1-Rezeptoragonisten können bei geeigneten Patientinnen und Patienten einen erheblichen Nutzen entfalten, verursachen aber zugleich erhebliche Kosten für die Solidargemeinschaft.
Vor diesem Hintergrund wird zunehmend darüber diskutiert, ob die bestehenden gesetzlichen Regelungen noch zeitgemäß sind. Ich halte es für richtig, diese Debatte auf Grundlage der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse zu führen. Dabei sollte geprüft werden, wie Menschen mit schwerer Adipositas einen besseren Zugang zu wirksamen Therapien erhalten können, ohne die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung aus dem Blick zu verlieren.
Mir ist dabei besonders wichtig, dass medizinisch notwendige Behandlungen nicht vom Einkommen abhängen. Unser Ziel muss eine solidarische Gesundheitsversorgung sein, die Prävention stärkt und gesundheitliche Chancen möglichst gerecht verteilt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Dr. Tanja Machalet
