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Welche Chance sehen Sie zur Sicherstellung Künstlerischer Therapien als psychosoziale Leistungen im KHAG?

Lachend am Geländer
Tanja Machalet
SPD
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Frage von hildegard P. •

Welche Chance sehen Sie zur Sicherstellung Künstlerischer Therapien als psychosoziale Leistungen im KHAG?

Die immer komplexer werdende, hochtechnisierte und -strukturierte medizinische Versorgung

ist in Deutschland für immer mehr und schwerst erkrankte Menschen nur im Kontext einer um-

fassenden frühzeitigen psychosozialen Versorgung sinnvoll zu gestalten. Künstlerische Therapien bilden u.a. in der Onkologie zusammen mit Psychotherapie, Psychologie und Sozialer Arbeit eine wichtige Ressource zur ganzheitlichen Versorgung von schwer körperlich erkrankten Menschen. Zur Sicherstellung der psychosozialen Therapien und der Versorgung in der Akut-Somatik ist die Abbildung dieses Fachpersonals entsprechend der OPS-Codes zur Diagnostik, Behandlung und Begleitung zwingend erforderlich.

Lachend am Geländer
Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau P.,

 

die psychosoziale Versorgung ist ein wichtiger Bestandteil einer qualitativ hochwertigen und patientenzentrierten Krankenhausversorgung. Gerade bei schweren Erkrankungen – etwa in der Onkologie – können neben der medizinischen Behandlung auch Psychologie, Soziale Arbeit, Psychotherapie und Künstlerische Therapien einen wertvollen Beitrag zur Krankheitsbewältigung und Lebensqualität leisten.

 

Mit dem KHAG wurden Anpassungen an der Krankenhausreform vorgenommen. Eine eigenständige Regelung zur strukturellen Absicherung Künstlerischer Therapien oder anderer psychosozialer Berufsgruppen in der Akutsomatik wurde dabei jedoch nicht geschaffen. Gleichzeitig bestehen bereits OPS-Kodes, über die Künstlerische Therapien im Rahmen bestimmter Behandlungskonzepte dokumentiert werden können.

 

Angesichts der angespannten finanziellen Situation im Gesundheitswesen und der derzeitigen Umsetzung der Krankenhausreform stehen viele weitere Entwicklungen unter Finanzierungsvorbehalt. Deshalb wird es zunächst darauf ankommen, die Auswirkungen der Reform auf die Versorgungsrealität sorgfältig zu beobachten.

 

Klar ist für mich: Eine moderne Krankenhausversorgung sollte die psychosozialen Bedarfe von Patientinnen und Patienten angemessen berücksichtigen. Ob und in welchem Umfang hierfür künftig weitere strukturelle oder finanzielle Anpassungen möglich sind, wird auch von den verfügbaren finanziellen Spielräumen und den Ergebnissen der Evaluation der Reform abhängen.

 

Für mich ist aber auch klar: Der Bedarf an guter, erreichbarer und verlässlicher Versorgung wächst – insbesondere in der psychischen Gesundheitsversorgung von Kindern und Jugendlichen, in der Demenzversorgung, in der Palliativmedizin und in allen Lebenslagen, in denen Sprache allein nicht ausreicht. Musik-, Kunst-, Tanz- und Theatertherapien eröffnen hier evidenzbasierte Zugänge. Sie stärken Selbstwirksamkeit, regulieren Emotionen, fördern Beziehungsgestaltung und unterstützten Heilungs- und Bewältigungsprozesse.

 

Im stationären Bereich sind künstlerische Therapien vielerorts etabliert und in Leitlinien empfohlen. Ambulant bleibt aber eine Lücke – mit Folgen für vulnerable Patientinnen und Patienten, für Angehörige und für die Versorgungsqualität insgesamt. Wenn wir Versorgung aus einem Guss wollen, brauchen wir klare, verlässliche und praktikable Regeln.

 

Ich habe mich dazu unlängst in einem parlamentarischen Abend der Bundesarbeitsgemeinschaft Künstlerische Therapien mit Fachleuten ausgetauscht, um zu sehen, wo politisch nachgesteuert werden sollte.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Dr. Tanja Machalet

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