Frage an Thomas Hitschler bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

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Thomas Hitschler
SPD
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Frage von Jan B. •

Frage an Thomas Hitschler von Jan B. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Hitschler,

im Zuge des Corona-Konjunkturpakets stellt sich mir eine Frage bezüglich der geplanten WEG-Gesetzesänderung, welche die Abstimmungsmodalitäten für Elektro-Ladesäulen vereinfachen soll.
Dieser Entwurf von Bayern und Sachsen stammt bereits aus 2016. Ebenso wird jetzt nochmal die Prämie für E-Autos erhöht.
Und doch bleibt es dabei: in WEGs benötigt man nach wie vor eine einstimmige Zustimmung.

Wieso kommt es hier nicht zu einer beschleunigten Beschlussfassung im Zuge der Elektroförderung? Wie passt das zusammen mit einer Förderung von mehreren Milliarden Euro sowohl für den Kauf von Elektro-Autos als auch für die Ladeinfrastruktur, wenn man als Bewohner von Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage keinerlei Handhabe hat, sein Auto zu laden?
Ich würde mir wünschen, dass sich hier etwas bewegt, sodass die Förderungen de facto nicht nur Ein-Familien-Hausbewohnern zur Verfügung stehen.

Mit freundlichen Grüßen
J. R. B.

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SPD

Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Frage. Das Wohnungseigentumsgesetz wurde im Jahr 1951 erlassen, um den dringend notwendigen Wohnungsbau zu stärken und breiten Bevölkerungsschichten den Erwerb eines Eigenheims zu ermöglichen. Mehrfamilienhäuser und Eigentumswohnungen sind heute für Millionen Menschen in Deutschland eine attraktive Alternative, um abseits von Einfamilienhäusern die eigenen vier Wände zu beziehen. Ein Eigenheim gibt Sicherheit, erspart Ärger mit dem Vermieter und ist eine gute Altersvorsorge.

Wer selbst in einer Wohnungseigentumsgemeinschaft lebt, weiß aber, wieviel Streit in der Nachbarschaft auch über Verwaltungsfragen oder geplante Baumaßnahmen entstehen kann. Nicht selten werden Vorhaben von einzelnen Parteien über Jahre blockiert oder vom Verwalter verschleppt. Dies führt zu entsprechenden Verzögerungen und zu Unfrieden in der Gemeinschaft. Gerade mit Blick auf die veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen (demografischer Wandel, Klimaziele, Digitalisierung) steigt aber der Bedarf nach baulichen Anpassungen. Viele Wohnungseigentümer wollen ihre Wohnungen im Alter barrierefrei ausbauen, Ladestationen für E-Autos installieren oder Glasfaserkabel für eine schnellere Datenverbindung verlegen. Aus Sicht der SPD ist es darum überfällig, das Wohnungseigentumsgesetz den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts anpassen.

Auf Beschluss der Konferenz der Justizminister der Länder wurde deshalb eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt, die Empfehlungen für eine umfassende Reform des WEG erarbeitet hat. Aufbauend auf diesen Vorschlägen hat die Bundesregierung die Vorschriften des WEG einer intensiven Prüfung unterzogen. Mit dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz sollen die dabei festgestellten Defizite beseitigt werden.

Die Reform beinhaltet dabei u.a. folgende Änderungen:
• Das Streitpotenzial in der Gemeinschaft soll reduziert werden, indem streitträchtige Vorschriften klarer gefasst werden. Das gilt insbesondere für die Vorschriften zu Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung, zu baulichen Veränderungen und zur Entstehung und Stellung der rechtsfähigen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.
• Jeder Wohnungseigentümer und Mieter soll grundsätzlich einen Anspruch darauf haben, dass ihm der Einbau einer Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge, der barrierefreie Aus- und Umbau oder Maßnahmen des Einbruchsschutzes und zum Glasfaseranschluss gestattet werden (es sei denn, dies führt zu einer grundlegenden Umgestaltung der Wohnanlage oder einer unbilligen Benachteiligung eines Eigentümers). Dies allerdings unter der Bedingung, dass er die Kosten der Baumaßnahme selber trägt.
• Die Rechte der Wohnungseigentümer sollen erweitert werden, insb. indem das Recht auf Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen im Gesetz festgeschrieben und ein jährlicher Vermögensbericht des Verwalters eingeführt wird. Auch die Möglichkeit, sich von einem Verwalter zu trennen, soll erleichtert werden.
• Die Wohnungseigentümerversammlung soll als zentraler Ort der Entscheidungsfindung aufgewertet werden, indem die Ladungsfrist verlängert werden, so dass mehr Zeit für die Eigentümer besteht, sich auf die Sitzungen vorzubereiten.
• In Zukunft soll es Wohnungseigentümern ermöglicht werden, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen, insb. indem die Online-Teilnahme an Versammlungen und die elektronische Beschlussfassung gestattet wird.

Wir werden darüber hinaus die Beschlussfassung innerhalb der WEG vereinfachen und ein effektiveres Handeln des Verwalters ermöglichen. Dabei werden wir aber sehr genau darauf achten, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen verhältnismäßig bleiben und die Eigentümer nicht in ihren Rechten beeinträchtigen. In keinem Fall dürfen die neuen Regelungen dazu führen, dass die Einflussmöglichkeiten der Eigentümer minimiert werden oder ihr Kostenrisiko unkalkulierbar wird. Sie können sicher sein, dass wir die uns gegenüber geäußerte Kritik an den geplanten Regelungen sehr ernst nehmen und in die Verhandlungen tragen werden. In keinem Fall will die SPD, dass den Eigentümern Luxussanierungen aufgedrängt werden und sie im Zweifelsfall zum Verkauf ihrer Wohnung nötigen.

Anfang Mai hat die erste Lesung zu dem Gesetz im Bundestag stattgefunden. Die Anhörung von Sachverständigen hat am 27. Mai 2020 stattgefunden. Hier wurden wir die Kritikpunkte der Eigentümerverbände und Rechtsanwender erörtern und im Nachgang intensiv beraten. Dabei werden wir den Schutz der privaten Eigentümer besonders im Auge behalten. Ziel des Gesetzes ist es, Regelungen FÜR Wohnungseigentümer zu schaffen, nicht GEGEN sie. Wir versprechen darum, dass wir im Rahmen der parlamentarischen Beratungen intensiv prüfen werden, ob die einzelnen Maßnahmen dieses Ziel auch erreichen.

Das von Ihnen kritisierte Einstimmigkeitsprinzip greift, meiner Ansicht nach, an dieser Stelle nicht, da seit 2007 auch die Möglichkeit besteht, Modernisierungsmaßnahmen auch per doppelter qualifizierter Mehrheit zu beschließen (§ 22(2) WEG). Daher sehe ich keinen zwingenden legislativen Handlungsbedarf.

Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen beantworten konnte und stehe gerne weiter als Ansprechpartner zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Hitschler

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