Sehr geehrter Herr Poreski, wie stehen Sie PERSÖNLICH zu dem Gerichtsbeschluss, nach dem der Wolf an der Hornisgrinde nun getötet werden soll?
Ich bin bei diesem Thema kein Experte, finde es aber traurig, dass es sich hier offenbar um ein Tier handelt, das die typische Zurückhaltung und Scheu nicht kennt und daher als gefährlich eingestuft wird. Wichtig ist mir, dass bei Tieren, die sich anders verhalten, anders verfahren wird und dieser Fall somit eine absolute Ausnahme darstellt. Der Wolf gehört grundsätzlich zur Natur in unseren Breiten. Daher ist es richtig, dass der Herdenschutz vorrangig durch Schutzzäune u.ä. gewährleistet werden muss und Wölfe nur in besonderen Ausnahmefällen gejagt werden darf.
