Wie kann das Bundesteilhabegesetz, Recht auf Teilhabe an Arbeit, inklusive Bildung besser umgesetzt werden (nicht nur auf dem Papier)?
Sehr geehrter Herr Poreski,
die Eingliederungshilfe in Baden-Württemberg sollte sich durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) grundlegend verändern. Menschen mit Behinderungen sollten als leistungsberechtigte Personen zu behandeln sein und nicht mehr als „Bittsteller“ oder Almosenempfänger. Leider ist das bei vielen Leistungserbringern immer noch nicht angekommen. Der Aufforderung, daß man eine schriftliche Zusage bzw. Ablehnung möchte, wird nicht nachgekommen. In persönlichen Gesprächen wird erstmal alles einfach aus Kostengründen abgelehnt. Die Kosten bei den Gesprächen spielen für die Leistungserbringer keine Rolle, das machen sie gerne mal zu dritt.
Die Frage ist so umfassend, dass ich sie nachfolgend nur in wenigen richtungsweisenden Beispielen beantworten kann. Sehr gerne können Sie für eine vertiefte Diskussion auf mein Büro zukommen.
Inklusion ist ein Menschenrecht, keine Gefälligkeit. Deshalb haben wir im Land einen Landesaktionsplan und arbeiten intensiv daran, die Mängel in der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes zu beseitigen. Das ist nicht ganz unkompliziert, denn das BTHG ist eine "weisungsfreie Pflichtaufgabe" der Stadt- und Landkreise, und das heißt übersetzt: Jeder einzelne Stadt- und Landkreis ist fachlich eigenständig unterwegs und legt den "Landesrahmenvertrag", den wir als Land mit verhandelt haben, nach eigenem Ermessen aus. Das Land hat da keine Fachaufsicht. Das hat zum Beispiel dazu geführt, dass es inzwischen eine unübersichtliche Vielzahl von "Leistungssystematiken" gibt, nach denen der personenzentrierte Bedarf von leistungsberechtigten Menschen mit Behinderungen ermittelt wird. Die Kosten und der bürokratische Aufwand sind massiv gestiegen, und bei den Menschen mit Behinderungen kommt viel zu wenig davon an. Das ist auch deshalb sehr ärgerlich, weil Baden-Württemberg als einziges Bundesland die Konnexität anerkannt hat, und das heißt übersetzt: Wir erstatten den Stadt- und Landkosten alle Mehrkosten, die mit dem Bundesteilhabegesetz zusammenhängen. Wir unternehmen als Land, ebenso wie unsere unabhängige Landesbehindertenbeauftragte, alle Anstrengungen, damit es für die Betroffenen weniger Hürden gibt: So wollen wir, in Kooperation mit den Stadt- und Landkreisen, die Zahl der Leistungssystematiken auf maximal zwei begrenzen. Wir wollen die häufigen Regelüberprüfungen stark begrenzen. In vielen Fällen reicht es, wenn Betroffene oder Kostenträger nur bei konkretem Anlass eine Überprüfung und Neuberechnung vornehmen können. Viele Vorgänge könnten auch dadurch einfacher werden, wenn die betroffenen Menschen mit Behinderungen nur an einer Stelle einen Bedarf zuerkannt bekommen und die Kostenträger - Eingliederungshilfe, Rentenversicherung, Krankenkasse usw. - untereinander vereinbaren, wer welchen Anteil an den Kosten übernimmt, ohne dass die Betroffenen oder ihre gesetzlichen Betreuer/innen sich mit immer neuen Anträgen herumschlagen müssen.
Wichtig ist, dass wir die Personenzentrierung in allen Lebensfeldern umsetzen, insbesondere auch im Arbeitsleben, Stichwort persönliches Budget. Hieran arbeiten wir mit unserer unabhängigen Landesbehindertenbeauftragten.
In der Bildung haben wir im Wahlprogramm einen Landesaktionsplan Inklusion vorgeschlagen, der durch eine gute Ausstattung mit Personal und Fortbildungen sowie Organisationsentwicklungen dazu führt, dass der Anteil erfolgreicher inklusiver Modell zunimmt und perspektivisch für die meisten Schülerinnen und Schüler zum gelingenden Regelfall wird.
Insbesondere für Behörden und die Kommunen haben wir ein Kompetenzzentrum Barrierefreiheit eingerichtet, das in der praktischen Umsetzung von Barrierefreiheit berät.
Wichtig ist in allen Fällen ein wirksames Beschwerdemanagement, damit Sie nicht in die Spirale "abweisender Beratung" geraten, die Sie geschildert haben. Dazu braucht es neben den EUTB-Stellen auch eine weitere Qualifizierung der unabhängigen, in allen Stadt- und Landkreisen vorhandenen und vom Land bezahlten Behindertenbeauftragten.
Und natürlich macht es Sinn, sich in Selbsthilfeinitiativen zu organisieren, die für mich auf Landesebene wichtige Gesprächspartner/innen sind.
