Hallo, ich arbeite als Krankenschwester im Saarland und muß auch meine Lohnsteuererklärung dort machen. Steht mir auch die Energiepauschale zu und wenn ja wie erhalte ich sie? Mit freundlichen Grüßen Fr

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Frage von Sabine O. •

Hallo, ich arbeite als Krankenschwester im Saarland und muß auch meine Lohnsteuererklärung dort machen. Steht mir auch die Energiepauschale zu und wenn ja wie erhalte ich sie? Mit freundlichen Grüßen Fr

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Sehr geehrte Frau O.,

die Voraussetzungen für die Energiepreispauschale sind genau definiert. Eine einfache Übersicht finden Sie unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html. Zwingende Voraussetzung, um in den Genuss der staatlichen Hilfe zu kommen, ist, ein fester Wohnsitz in Deutschland. Mit der Begrenzung auf unbeschränkt Steuerpflichtige in Deutschland trägt der Gesetzgeber dem Umstand Rechnung, dass die höheren Energiepreise in Deutschland Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland besonders treffen. Im Ausland lebende Personen sind eventuell niedrigeren Energiepreisen als in Deutschland ausgesetzt oder profitieren von vergleichbaren staatlichen Maßnahmen, die die dortige Bevölkerung ebenfalls von den Energiepreisen entlastet.

Auch wenn ich selbst nicht ortskundig bin, so gehe ich davon aus, dass Ihr Wohnsitz in Frankreich liegt. So leid es mir tut, dürften Sie somit keine Möglichkeit haben, die Energiepreispauschale zu erhalten, weil Sie die von der Bundesregierung definierten, formalen Kriterien nicht erfüllen.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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