In diversen Nachbarländern werden nur noch für hoheitliche Funktionen Beamte eingestellt, z. B. Zoll, Polizei. Warum wird das bei uns nicht gemacht? Warum wollen Sie an der Ungerechtigkeit festhalten?
Die Beamtenpensionen werden von den Bürgern (Steuergelder) bezahlt. Die Pensionen sind um ein vielfaches höher als die Renten. Die Rentenbezieher bezahlen auch Steuern.
Verbeamtete Lehrer, Verwaltungsbeamte - sind nicht erforderlich.
Auch bei monatelanger Krankheit bekommen sie ihre vollen Bezüge. Der normale Bürger mit 1.800 € netto kann sich keine längere Krankheit leisten.
Sehr geehrte Frau S.,
die Frage, in welchen Bereichen der Staat Beamte beschäftigt und wo Angestellte eingesetzt werden, ist in Deutschland historisch gewachsen und verfassungsrechtlich geschützt. Das Grundgesetz sieht vor, dass hoheitliche Aufgaben – etwa bei Polizei, Justiz, Finanzverwaltung und Teilen der inneren Sicherheit – in der Regel von Beamtinnen und Beamten wahrgenommen werden, um Neutralität, Kontinuität und Unabhängigkeit von parteipolitischen oder wirtschaftlichen Interessen zu gewährleisten. Ich selbst bin auch der Auffassung, dass die Verbeamtung künftig stärker als bisher auf den Kernbereich hoheitlicher Aufgaben konzentriert werden müssen.
Fakt ist aber auch, dass der Bund gerade in Bereichen wie der Bildung keine entsprechende Entscheidungskompetenz hat. Diese liegt bei den Ländern. Diese sind im Übrigen die Ebenen, die aufgrund der Anzahl ihrer Beamten und daraus folgender Pensionsverpflichtungen vor den größten Herausforderungen in der Zukunft liegen.
Zu den Unterschieden zwischen Rente und Pension: Die gesetzliche Rente folgt dem Versicherungsprinzip, während die Beamtenversorgung auf dem Alimentationsprinzip beruht. Beide Systeme haben unterschiedliche Strukturen, Rechte und Pflichten; ein direkter 1:1-Vergleich greift daher zu kurz. Eine Angleichung wäre verfassungsrechtlich und finanzpolitisch sehr komplex und dürfte nur in die Zukunft gerichtet möglich sein. Hinzu kommt, dass ein solcher Schritt nicht automatisch zu einer Entlastung der Sozialsysteme führen würde, weil damit auch neue Ansprüche entstünden. Dies haben auch die Experten der Alterssicherungskommissioneinstimmig festgestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei
