Warum gibt es für sie keinen Kompromiss bei der Abschaffung der Rente für besonders langjärig versicherte der ab Jahrgang 1964 ohnehin bis 65 arbeiten muss und dann teils schon 48-49 Jahre einbezahlt
Sehr geehrter Herr Frei sie räumen Hertefall Regel bei der Abschaffung der Rente für besonders langjärig versicherte ein wie wenn der Beruf gesundheitlich nicht mehr ausgeübt werden kann wie wollen sie das in realität umsetzen ich bin Jahrgang 1965 und habe bereits 45 Jahre gearbeitet ( Handwerker ) ich weiß noch nicht Mal ob ich körperlich bis 65 durchhalten nur soll ich dann etwas mit 65 alle 3 Monate zum Arzt um veststellen zu lassen ob ich mich noch ausreichend bewegen schwere Lasten oder auff Leitern steigen kann
Sehr geehrter Herr K.,
ich bin mir sicher, dass wir einen guten Kompromiss finden werden. Bis dahin gilt, dass für Ihren Jahrgang 1965 weiter die abschlagsfreie Altersrente nach 45 Versicherungsjahren ab dem 65. Lebensjahr. Eine gesetzliche Änderung ist bislang nicht beschlossen. Die Alterssicherungskommission empfiehlt angesichts des demografischen Wandels zwar, diese Rentenart künftig auslaufen zu lassen. Zugleich sollen Menschen, die ihren langjährig ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können, einen erleichterten Rentenzugang in Form einer sog. Schutzrente erhalten können. Gerade die besonderen körperlichen Belastungen im Handwerk müssen dabei berücksichtigt werden. Vorgesehen ist eine individuelle Gesundheitsprüfung, nicht jedoch eine Verpflichtung zu vierteljährlichen Arztbesuchen. Wie dieses Verfahren konkret ausgestaltet wird, ist Gegenstand der weiteren Beratungen. Dabei sind praktikable Härtefallregelungen und ein angemessener Vertrauensschutz für rentennahe Jahrgänge unverzichtbar. Dafür werde ich mich einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei
