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Antwort 01.06.2026 von Thorsten Frei CDU

Mehrfachstaatsangehörigkeiten und Turboeinbürgerungen entwerten dieses Bekenntnis.

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Antwort 27.05.2026 von Thorsten Frei CDU

Selbstverständlich könnte man auch andere Wege gehen und dies politisch diskutieren. Es wäre aber ein Trugschluss zu glauben, dass dadurch die Rente stabilisiert würde.

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Antwort 01.06.2026 von Thorsten Frei CDU

Eine Behandlung in Deutschland erfolgt in aller Regel nur dann, wenn eine Kostenübernahme des Patienten oder des Herkunftsstaates vorliegt. Nach meinem Wissen ist das bei dem vorliegen Fall so. Der Steuerzahler in Deutschland wird durch diese Vorgehensweise nicht belastet.